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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Mischa Bättig Photography
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Bestellungen von Mischa Bättig Photography. Der Kunde erklärt sich mit den AGB einverstanden, wenn er diesen nicht vor Auftragsbeginn widerspricht. Änderungen der AGB, Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie Datenschutzbestimmungen können jederzeit vorgenommen werden. Der Kunde ist verpflichtet, diese regelmäßig zu prüfen.
Kontakt: Mischa Bättig, Rigistrasse 11, 6312 Steinhausen (ZG)
2. Angebote und Buchungen
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Unverbindlichkeit: Alle Angebote auf mischabaettig.com sind unverbindlich. Preisänderungen können jederzeit vorgenommen werden.
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Offerten: Offerten werden in der Regel innerhalb weniger Tage erstellt und sind 14 Tage gültig, sofern nicht anders vermerkt.
Vertragsschluss: Ein verbindlicher Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung beider Parteien und die Überweisung einer Anzahlung zustande.
3. Hochzeitsfotografie
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Buchung und Anzahlung: Der Kunde bestätigt die Buchung durch eine schriftliche Bestätigung und leistet eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrags.
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Abschlussrechnung: Nach Abschluss der Hochzeitsreportage wird eine detaillierte Abschlussrechnung erstellt, die Zusatzleistungen wie zusätzliche Stunden, Drohnenaufnahmen oder Spesen enthält. Diese Rechnung ist innerhalb einer Woche nach der Hochzeit zu begleichen.
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Arbeitszeit und Pausen: Bis zu 15 Minuten Aufbau- und Vorbereitungszeit sind inkludiert. Pausen werden in der Vorbesprechung festgelegt und müssen insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen inklusive Verpflegung gewährleistet sein.
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Spontane Verlängerung der Präsenzzeit: Sollte der Kunde während der Hochzeit eine spontane Verlängerung der Präsenzzeit des Fotografen wünschen, wird ein Honorar für die angefangene Zusatzstunde ab 15 Minuten berechnet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
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Zusatzstunde vor Ort: CHF 390.– pro Stunde (max. 1 Stunde).
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Abrechnung: Erfolgt im 30-Minuten-Takt, basierend auf der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit.
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4. Honorare
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Preise: Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Mischa Bättig Photography ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.
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Anzahlungen: Für Shootings beträgt die Anzahlung 25%, für Hochzeitsreportagen 50%.
5. Reisekosten und Spesen
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Kilometerpauschale: Fahrspesen ganze Schweiz inbegriffen.
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Bahn/Flug: Kosten für Bahn- oder Flugreisen sowie mögliche Übernachtungskosten (ab 2 Stunden Fahrtzeit) werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
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Sonstige Spesen: Parkgebühren, Tickets für besondere Locations oder Zahnradbahnen werden in der Abschlussrechnung aufgelistet.
6. Annullation und Umbuchung
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Stornierungsgebühren: Abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung können zwischen 20% und 100% des Gesamtbetrags als Stornogebühr erhoben werden.
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Bis 120 Tage vor dem Termin: 20%
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Bis 90 Tage vor dem Termin: 25%
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Bis 60 Tage vor dem Termin: 50%
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Bis 30 Tage vor dem Termin: 70%
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Bis 14 Tage vor dem Termin: 100%
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Schriftliche Form: Stornierungen und Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
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Urheberrecht: Das Urheberrecht an allen Fotografien bleibt bei Mischa Bättig Photography. Der Kunde akzeptiert den künstlerischen Stil des Fotografen. Individuelle Wünsche des Kunden werden nach Möglichkeit berücksichtigt, jedoch liegt die künstlerische Freiheit beim Fotografen.
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Private Nutzung: Der Kunde erhält alle bearbeiteten Fotos in digitaler Form (JPEG-Format ohne Wasserzeichen) auf einem USB-Stick (ca. 8 Wochen nach der Hochzeit). Der Kunde darf die Fotos für private Zwecke nutzen.
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Persönliche Fotoalben
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Soziale Netzwerke (z.B. Facebook, Instagram)
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Private Webseiten
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Veränderungen der Bilder: Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung der gelieferten Fotos (z.B. durch Filter) ist ohne vorherige Genehmigung des Fotografen nicht gestattet.
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Kommerzielle Nutzung durch Dritte: Die kommerzielle Nutzung der Bilder durch Dritte (z.B. Brautmodenhersteller, Floristen, Locations, Visagisten) ist ohne ausdrückliche Genehmigung und Erwerb der Nutzungsrechte untersagt. Dritte können die Nutzungsrechte gegen eine Gebühr von CHF 10.- pro Bild direkt beim Fotografen erwerben. Die Nutzungsrechte treten erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars in Kraft.
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Eigenwerbung: Der Fotograf darf Bilder zur Eigenwerbung nutzen. Maximal 10-15 Bilder können verwendet werden. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können diese Nutzungsrechte gegen einen Aufpreis von CHF 500.- ausgeschlossen werden.
8. Hochzeitsalben und Fotobücher
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Produktionszeit und Lieferung: Die Erstellung von Hochzeitsalben erfolgt nach Kundenwunsch. Der Kunde erhält das Layout zur Korrektur. Die Produktionszeit für das Album beträgt in der Regel 3-4 Wochen nach Freigabe des Layouts.
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Korrekturen: Der Kunde hat die Möglichkeit, kostenfrei Änderungen am Layout vorzunehmen.
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Material und Qualität: Für Fotobücher werden hochwertige Materialien verwendet. Der Fotograf haftet jedoch nicht für Materialmängel, die auf Produktionsfehler des Herstellers zurückzuführen sind (z.B. Verfärbungen, Knicke).
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Eigentumsvorbehalt: Das Hochzeitsbuch bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Mischa Bättig Photography.
9. Leistungen und Termine
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Lieferfristen: Die „Best Of“-Gallery wird innerhalb von 30 Tagen geliefert. Beim Reportagepaket („MONACO“ 3h) erfolgt die Lieferung innerhalb von 21 Tagen.
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Beanstandungen: Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich erfolgen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als verbindlich angenommen.
10. Haftung und Aufbewahrung
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Haftungsausschluss: Mischa Bättig Photography haftet nicht für Schäden oder Defekte an fotografischem Equipment oder Speichermedien. Ebenso wird keine Haftung für die Haltbarkeit und Lichtbeständigkeit der Fotos übernommen, die über die Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials hinausgeht.
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Bildarchivierung: Die Bilddaten werden für 12 Monate archiviert. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Daten durch eigene Speichermethoden (z.B. Cloud, externe Festplatte) zu sichern.
11. Höhere Gewalt
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Im Falle höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie, unvorhersehbare Ereignisse) kann Mischa Bättig Photography den Auftrag nicht ausführen und informiert den Kunden umgehend. In einem solchen Fall werden bereits geleistete Anzahlungen innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Ein Ersatzfotograf (intern und extern) wird nach Möglichkeit und Wunsch des Kunden organisiert, ohne Haftung für entstehende Mehrkosten.
12. Rücktrittsrecht des Fotografen
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Rücktritt aus wichtigem Grund: Der Fotograf behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn besondere Umstände vorliegen (z.B. gesundheitliche Gründe oder unzumutbare Arbeitsbedingungen). In einem solchen Fall wird der Kunde umgehend informiert und eventuell bereits geleistete Anzahlungen zurückerstattet.
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Ersatzfotograf: Der Fotograf bemüht sich um einen gleichwertigen Ersatzfotografen, haftet jedoch nicht dafür.
13. Arbeitsbedingungen und Verantwortlichkeiten des Kunden
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Unterstützung vor Ort: Der Kunde stellt sicher, dass der Fotograf reibungslos arbeiten kann (z.B. Zugang zu Locations). Falls notwendig, stellt der Kunde Kontaktpersonen zur Verfügung, die den Fotografen unterstützen.
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Sicherheitsbedingungen: Der Fotograf kann seine Arbeit verweigern, wenn er sich durch unsichere Bedingungen (z.B. extreme Wetterlagen, Gewalt, gesundheitliche Risiken) gefährdet sieht. In solchen Fällen bleibt der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bestehen.
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Zutrittsberechtigungen: Der Kunde sorgt dafür, dass alle notwendigen Genehmigungen für den Zugang zu Locations (z.B. Kirchen, Veranstaltungsorte) vorliegen. Eventuelle Gebühren oder Einschränkungen, die den Zugang betreffen, sind im Vorfeld zu klären.
14. Vertragsänderungen und Zusatzleistungen
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Änderungen des Leistungsumfangs: Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag vereinbart wurden (z.B. nachträgliche Bildbearbeitung, Fotomontagen, zusätzliche Drucke), werden separat in Rechnung gestellt. Der Fotograf informiert den Kunden über mögliche Zusatzkosten.
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Bildbearbeitung und Retusche: Der Fotograf bearbeitet die Fotos nach eigenem Ermessen im Stil von Mischa Bättig Photography. Umfangreiche Retuschen oder aufwändige Nachbearbeitungen (z.B. Entfernung von Personen, umfassende Hautretuschen) sind nicht im Standardangebot enthalten und werden zusätzlich berechnet.
15. Garantie der Bildqualität
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Farbabweichungen: Der Fotograf übernimmt keine Garantie für Farbabweichungen bei Bildern, die auf unterschiedlichen Ausgabemedien (z.B. Bildschirme, Drucker) angezeigt oder gedruckt werden. Diese Abweichungen liegen ausserhalb des Einflussbereichs des Fotografen. Die Daten erhält der Kunde in bestmöglicher Druck-Qualität.
16. Wetterbedingungen und Outdoor-Shootings
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Wetterabhängige Shootings: Der Fotograf ist bemüht, auch bei schlechten Wetterbedingungen die bestmöglichen Ergebnisse zu liefern. Allerdings können bestimmte Wetterbedingungen (z.B. Regen, Schnee) die Qualität und den Ablauf von Outdoor-Shootings beeinflussen.
17. Datenschutz
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Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Auftragsabwicklung genutzt. Der Fotograf gibt keine Daten an Dritte weiter.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Mischa Bättig Photography.