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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Mischa Bättig Photography
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Bestellungen bei Mischa Bättig Photography (Sabrina Salihovic & Mischa Bättig). Mit Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese AGB, sofern nicht ausdrücklich vorab widersprochen wird.
Kontakt: Mischa Bättig, Rigistrasse 11, 6312 Steinhausen (ZG)
Änderungen der AGB, Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie Datenschutzbestimmungen sind jederzeit möglich; bitte diese regelmässig prüfen.
2. Angebote und Buchungen
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Unverbindlichkeit: Alle Angebote auf mischabaettig.com sind unverbindlich. Preisänderungen können jederzeit vorgenommen werden.
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Offerten: Aufrtagsbestättigungen sprich Offerten werden in der Regel innerhalb weniger Tage erstellt und sind 14 Tage gültig.
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Vertragsschluss: Ein verbindlicher Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung beider Parteien und die Überweisung einer Anzahlung zustande.
3. Hochzeitsfotografie
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Buchung und Anzahlung: Die Buchung gilt als bestätigt nach schriftlicher Bestätigung und Eingang der Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags.
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Abschlussrechnung: Nach Abschluss der Hochzeitsreportage erfolgt eine detaillierte Abschlussrechnung inklusive Zusatzleistungen wie Zusatzstunden, Drohnenaufnahmen oder Spesen. Diese ist innerhalb einer Woche zu begleichen.
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Arbeitszeit und Pausen: Bis zu 15 Minuten Aufbau sind inklusive. Pausen werden bei der Vorbesprechung festgelegt und müssen (bei Halb-/Ganztagesbuchungen) inklusive Verpflegung gewährleistet sein.
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Spontane Verlängerung: Jede spontane Verlängerung vor Ort wird ab 15 Minuten zusätzlich berechnet (CHF 390.–/h, maximal 1 Stunde, Abrechnung im 30-Minuten-Takt).
4. Honorare
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Preise: Alle Preise in Schweizer Franken (CHF); keine Mehrwertsteuerpflicht.
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Anzahlungen: 50 % bei Hochzeitsreportagen.
5. Reisekosten und Spesen
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Kilometerpauschale: Bei Tagesreportagen sind Fahrspesen in der ganzen Schweiz inbegriffen. Bei gewissen Paketen (z. B. Venedig, Wien) ist nur Kanton Zug enthalten, weitere Kilometer CHF 1.–/km.
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Bahn/Flug/Übernachtung: Nach tatsächlichem Aufwand.
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Sonstige Spesen: Parkgebühren, Tickets, etc., werden separat ausgewiesen.
6. Annullation und Umbuchung
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Stornierungsgebühren: Abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung können zwischen 20% und 100% des Gesamtbetrags als Stornogebühr erhoben werden.
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Bis 120 Tage vor dem Termin: 20%
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Bis 90 Tage vor dem Termin: 25%
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Bis 60 Tage vor dem Termin: 50%
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Bis 30 Tage vor dem Termin: 70%
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Bis 14 Tage vor dem Termin: 100%
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Schriftliche Form: Stornierungen und Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
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Urheberrecht: Das Urheberrecht an allen Fotografien bleibt bei Mischa Bättig Photography. Der Kunde akzeptiert den künstlerischen Stil des Fotografen. Individuelle Wünsche des Kunden werden nach Möglichkeit berücksichtigt, jedoch liegt die künstlerische Freiheit beim Fotografen.
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Private Nutzung: Der Kunde erhält 8 Wochen nach der Hochzeit alle bearbeitete Fotos digital auf einem USB-Stick (JPEG, ohne Wasserzeichen) und darf diese privat nutzen (Alben, Social Media, private Websites)
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Veränderungen der Bilder: Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung der gelieferten Fotos (z.B. durch Filter) ist ohne vorherige Genehmigung des Fotografen nicht gestattet.
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Kommerzielle Nutzung durch Dritte: Die kommerzielle Nutzung der Bilder durch Dritte (z.B. Brautmodenhersteller, Floristen, Locations, Visagisten) ist ohne ausdrückliche Genehmigung und Erwerb der Nutzungsrechte untersagt. Dritte können die Nutzungsrechte gegen eine Gebühr von CHF 10.- pro Bild direkt beim Fotografen erwerben. Die Nutzungsrechte treten erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars in Kraft.
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Eigenwerbung: Der Fotograf darf Bilder zur Eigenwerbung nutzen. Maximal 10-15 Bilder können verwendet werden. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können diese Nutzungsrechte gegen einen Aufpreis von CHF 500.- ausgeschlossen werden.
8. Hochzeitsalben und Fotobücher
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Produktionszeit und Lieferung: Die Erstellung von Hochzeitsalben erfolgt nach Kundenwunsch. Der Kunde erhält das Layout zur Korrektur. Die Produktionszeit für das Album beträgt in der Regel 3-4 Wochen nach Freigabe des Layouts.
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Korrekturen: Der Kunde hat die Möglichkeit, kostenfrei Änderungen am Layout vorzunehmen.
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Material und Qualität: Für Fotobücher werden hochwertige Materialien verwendet. Der Fotograf haftet jedoch nicht für Materialmängel, die auf Produktionsfehler des Herstellers zurückzuführen sind (z.B. Verfärbungen, Knicke).
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Eigentumsvorbehalt: Das Hochzeitsbuch bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Mischa Bättig Photography.
9. Leistungen und Termine
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Lieferfristen: Die „Best Of“-Gallery wird innerhalb von 30 Tagen geliefert. Beim Reportagepaket („MONACO“ 3h & "VENEDIG" 1h erfolgt die Lieferung innerhalb von 21 Tagen sprich 7 Tagen).
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Beanstandungen: Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich erfolgen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als verbindlich angenommen.
10. Haftung und Aufbewahrung
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Haftungsausschluss: Mischa Bättig Photography haftet nicht für Schäden oder Defekte an fotografischem Equipment oder Speichermedien. Ebenso wird keine Haftung für die Haltbarkeit und Lichtbeständigkeit der Fotos übernommen, die über die Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials hinausgeht.
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Bildarchivierung: Die Bilddaten werden für 12 Monate archiviert. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Daten durch eigene Speichermethoden (z.B. Cloud, externe Festplatte) zu sichern.
11. Höhere Gewalt
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Im Falle höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie, unvorhersehbare Ereignisse) kann Mischa Bättig Photography den Auftrag nicht ausführen und informiert den Kunden umgehend. In einem solchen Fall werden bereits geleistete Anzahlungen innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Ein Ersatzfotograf (intern und extern) wird nach Möglichkeit und Wunsch des Kunden organisiert, ohne Haftung für entstehende Mehrkosten.
12. Rücktrittsrecht des Fotografen
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Sollte Mischa Bättig Photography aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Unfall oder unzumutbare Umstände) einmal verhindert sein, informieren wir euch umgehend. Bereits geleistete Anzahlungen werden selbstverständlich zurückerstattet. Wir kümmern uns in diesem Fall um Ersatz aus unserem starken Netzwerk an Hochzeitsfotograf:innen – entweder intern oder extern. So bleibt ihr auch in Ausnahmesituationen bestens betreut.
13. Arbeitsbedingungen und Verantwortlichkeiten des Kunden
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Unterstützung vor Ort
Damit am Hochzeitstag alles entspannt und reibungslos abläuft, ist eine gute Zusammenarbeit mit dem Brautpaar und den Gästen besonders wichtig. Der Kunde unterstützt Mischa Bättig Photography dabei, alle geplanten Motive und besonderen Momente festzuhalten. Dazu gehört zum Beispiel, dass eine Ansprechperson vor Ort zur Verfügung steht, die bei Fragen hilft oder wichtige Abläufe koordiniert. Ein freundliches Miteinander sorgt für schöne Fotos und eine angenehme Atmosphäre. -
Sicherheitsbedingungen
Die Sicherheit aller Beteiligten steht an erster Stelle. Falls am Hochzeitstag unerwartete Risiken auftreten sollten (z. B. extreme Wetterlagen, gesundheitliche Gefahren oder andere unvorhersehbare Ereignisse), behält sich Mischa Bättig Photography das Recht vor, die fotografische Arbeit zu unterbrechen oder anzupassen. Selbstverständlich wird gemeinsam nach Lösungen gesucht, um möglichst viele Erinnerungen festzuhalten. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet. -
Zutrittsberechtigungen
Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, dass Mischa Bättig Photography Zugang zu allen relevanten Locations erhält (z. B. Kirche, Standesamt, Festsaal oder Shooting-Locations). Das Brautpaar sorgt bitte dafür, dass alle notwendigen Genehmigungen oder Zutrittsberechtigungen vorliegen und informiert das Personal oder die Ansprechpartner vor Ort. So können wir flexibel reagieren und keine besonderen Momente verpassen.
14. Vertragsänderungen und Zusatzleistungen
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Änderungen des Leistungsumfangs: Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag vereinbart wurden (z.B. nachträgliche Bildbearbeitung, Fotomontagen, Hochwertige zusätzliche Drucke), werden separat in Rechnung gestellt. Der Fotograf informiert den Kunden über mögliche Zusatzkosten.
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Zusätzliche hochwertige Beauty-Retouchen:
Auf Wunsch bietet Mischa Bättig Photography zusätzliche, hochwertige Beauty-Retouchen gegen einen Aufpreis von CHF 400.– pro Brautpaar-Shooting an. Diese Leistung umfasst professionelle Beauty-Optimierungen wie fortgeschrittene Hautretusche, Entfernung störender Elemente oder detaillierte Bildoptimierung. Die Beauty-Retouchen müssen vorab schriftlich vereinbart werden und werden gesondert in Rechnung gestellt. -
Das Beste daran: Die Beauty-Retouchen können nicht nur vorab, sondern auch nachträglich – zum Beispiel, wenn ihr eure fertige Online-Galerie erhalten habt – flexibel hinzugebucht werden. Die Vereinbarung dazu erfolgt einfach schriftlich, und die Kosten werden separat abgerechnet.
15. Garantie der Bildqualität
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Farbabweichungen: Der Fotograf übernimmt keine Garantie für Farbabweichungen bei Bildern, die auf unterschiedlichen Ausgabemedien (z.B. Bildschirme, Drucker) angezeigt oder gedruckt werden. Diese Abweichungen liegen ausserhalb des Einflussbereichs des Fotografen. Die Daten erhält der Kunde in bestmöglicher Druck-Qualität.
16. Wetterbedingungen und Outdoor-Shootings
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Wetterabhängige Shootings: Der Fotograf ist bemüht, auch bei schlechten Wetterbedingungen die bestmöglichen Ergebnisse zu liefern. Allerdings können bestimmte Wetterbedingungen (z.B. Regen, Schnee) die Qualität und den Ablauf von Outdoor-Shootings beeinflussen.
17. Datenschutz
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Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Auftragsabwicklung genutzt. Der Fotograf gibt keine Daten an Dritte weiter.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz (Steinhausen) von Mischa Bättig Photography.