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Hochzeitsfotograf Mischa Bättig Zug

AGB's Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mischa Bättig Photography

 

Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hiernach AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Bestellungen von Mischa Bättig Photography. Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Ohne Widerspruch vor Auftragsbeginn, gelten diese als akzeptiert und gelesen. Die AGB, die Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen können von Zeit zu Zeit Anpassungen erfahren. Mischa Bättig Photography bittet, diese Bestimmun­gen bei jedem Besuch der Webseite und bei jeder Buchung aufmerksam durchzulesen. Der Betreiber des Internetauftritts ist Mischa Bättig, Rigistrasse 11, 6312 Steinhausen (ZG).

​Angebote & Buchungen

Sämtliche Angebote auf der Website mischabaettig.com sind unverbindlich und behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderun­gen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen. Offerten werden in der Regel innert weniger Tage erstellt und haben, sofern nichts ande­res erwähnt ist, eine verbindliche Gültigkeitsdauer von 14 Tagen.  Eine definitive Auftragsvereinbarung kommt erst dann zustande, wenn beide Parteien schriftlich bestätigt haben und eine Anzahlung überwiesen wurde.

Hochzeit

Hochzeitsreportagen werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung abgeschlossen. Der Kunde stimmt der gebuchten Leistung mit einer Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages zu. Nach Durchführung des Auftrags erstellt Mischa Bättig Photography eine Abschlussrechnung (z.B. Zusatzstunde, Drohnenaufnahmen, Allfällige Übernachtungen & Parkgebühren). Die Erstellung der Ab­schlussrechnung erfolgt stets transparent und für den Kunden nachvollziehbar. Der Restbetrag (Abschlussrechnung) ist bis 1 Woche nach der Trauung zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (USB-Stick, Fotoalbum, Box etc.) Eigentum des Fotografen.

 

Bei Hochzeiten sind bis zu 15 Minuten der Arbeitszeit des Hochzeitsfotografen für Aufbau und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Kunden an der Vorbesprechung vereinbart. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind dem Fotografen und seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

 

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. beim Apero / Gratulationen abgelichtet werden. Der Fotograf/in ist dennoch stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

 

Für eine spontane Verlängerung der Präsenzzeit auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, wird ein Honorar für die angefangene Zusatzstunde (ab 20 Minuten) berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

Honorare

Die Preise für die Angebote und Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken [CHF]. Mischa Bättig Photography ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig. Eine Anzahlung von 25% für Shootings und 50% Hochzeitsreportagen des Gesamtbetrages ist üblich.

 

Reisekosten / Spesen

Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: pro Kilometer CHF 1.-.  Bei Anreise mit der Bahn oder Flugzeug sowie bei erfor­derlicher Übernachtung (ab 2h Fahrtweg) werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Parkgebühren, Tickets für Zahnradbahnen oder spezielle Locations werden in der Abschluss-Rechnung aufgeführt und verrechnet.

  

Annullation – Umbuchung

Umbuchungen und Annullationen durch den Kunden gebuchten Leistungen berechtigen Mischa Bättig Photography zur Verrechnung einer Umtriebs- oder Annullationskostenentschädigung je nach Kurzfristigkeit der Absage zwischen 20-100% des Gesamtbetrages. Eine schriftliche Zusage per E-Mail oder Text Message gelten als Zusagen und es werden 10% für Umtriebs- oder Annullationskosten­entschädigung verrechnet. Umbuchungen und Annullationen müssen schriftlich erfolgen.

 

Möchte der Kunde vorzeitig von dem Auftragsvertrag zurücktreten, gelten folgende Exit-Stufen:

-          Bis 120 Tage vor dem Termin             20% des Honorars

-          Bis 90 Tage vor dem Termin               25% des Honorars

-          Bis 60 Tage vor dem Termin               50% des Honorars

-          Bis 30 Tage vor dem Termin               70% des Honorars

-          Bis 14 Tage vor dem Termin               100% des Honorars

Urheberrecht / Nutzung, Bildbearbeitung und Eigenwerbung

Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Mischa Bättig Photography und ist sich bewusst, dass seine Bilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden. Wir berücksichtigen Kundenwünsche und versuchen diese so gut wie möglich umzu­setzen, natürlich  ausschließlich im Rahmen seiner Möglichkeit und Sicherheit des Brautpaares. Diese ist wiederum abhängig von der Bereitschaft des Brautpaares. Gesichtsausdrücke etc. unterliegen ausschließlich der Kontrolle des Fotografen.

 

Bei den Hochzeitsreportagen bekommt der Kunde von uns eine Überraschungsbox mit einem USB-Stick, auf dem sich alle bearbeite­ten Fotos im JPEG-Format ohne Kopierschutz sowie ohne Wasserzeichen befinden und kann diese nicht-kommerzielle Nutzungs­recht der Bilder verfügen (für Private Zwecke wie z.B. Fotoalben, Facebook, Instagram, private Webseite usw.) Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Filter, Schwarz-Weiß Konvertierungen, Foto Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Bei der Nutzung der eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schaden­ersatz.


Die Kommerzielle Nutzung durch 3. (z.B. Brautmode, Location, Floristin, Visagistin oder andere Dienstleister) ist untersagt, ebenso wie die Herausgabe des Bildmaterials an genannte 3. Diese Dritte müssen sich mit Mischa Bättig Photography in Verbindung setzen, um das Nutzungsrecht zu erwerben (CHF 10.- pro Bild). Die Nutzungsrechte treten erst nach Bezahlung des Honorars an die Auftrag­geber in Kraft. Aufnahmen auf öffentlichen Seiten im Internet oder Publikationen behält sich der Fotograf das Recht vor, als Urheber der Aufnahme genannt zu werden (www.mischabaettig.com).

 

Wir behalten uns das Recht vor, die Bilder kostenlos für Eigenwerbung (alle Medien wie z.B. für Wettbewerbe, Homepage oder unsere eigene Hochzeitsbroschüre...) zu verwenden. Keine Angst – hierbei sprechen wir jeweils von max. 10-15 Highlight Bilder der kompletten Hochzeitsreportage. Sollte ihr aus irgendeinem Grund auf keinen Fall wollen, dass die Bilder zu sehen sind, dann können wir dieses Ausnahmerecht gegen einen Aufpreis von 20% der jeweiligen Repor­tage gewähren.

 

Leistungen und Termine

Mischa Bättig Photography sichert eine Auslieferung der Bilder «Best Of» Gallery innerhalb 30 Tagen (Hochzeitsreportage "MONACO" innert 21 Tagen) zu. Der Fotograf trifft die Auswahl der Bilder eigenständig.

 

Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Aufnahmen beim Fotografen eingehen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als verbindlich ange­nommen. Änderungen oder Löschungen von Bildern aus der «Best Of» Gallery werden nur schriftlich (Printscreen per WhatsApp) entgegengenommen.

 

Haftung / Aufbewahrung

Mischa Bättig Photography haftet nicht für Schäden oder Fehlfunktionen von fotografischem Equipment (wie Kamera, Beleuchtung, Speicherkarten usw.), Computer und Speichermedien. Mischa Bättig Photography haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantie Leistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt Mischa Bättig Photography keine Haftung. Mischa Bättig Photography ist sehr darum bemüht Bilddaten möglichst lange aufzubewahren und zu sichern. In der Regel werden die Bilddaten 12 Monate archiviert. Mischa Bättig Photography ist jedoch nicht verpflichtet Bilder aufzubewahren und kann diese nach eigenem Ermessen archivieren und löschen. Der Kunde ist selbst darum bemüht, seine Daten zu archivieren und zu pflegen (z.B. weitere Festplatten, Cloud, USB-Stick oder andere Server).

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Höhere Gewalt

Ist es Mischa Bättig Photography aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie, anderen unvorhersehba­ren Ereignissen und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, wird der Kunde schnellstmöglich in­formiert. Mischa Bättig Photography verzichtet auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten und kann nicht rechtlich belangt werden. Es ist auf Wunsch des Kunden ein Ersatztermin (Fotoaufträge) zu vereinbaren. Der Kunde verzichtet auf weitere Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Mischa Bättig Photography. Ein evtl. zuvor geleistete Anzahlung oder bereits bezahlte Aufträge werden dem Kunden innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Mischa Bättig Photography bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung und Leistungen erbringt/arbeitet. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen) entstehen, wird nicht gehaftet. 

Datenschutz

Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten verwenden wir nur, um Ihre Kontaktanfrage bestmöglich und personalisiert beantworten zu können. Der Fotograf verpflichtet sich die Daten vertraulich zu behandeln.

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​Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschließlich materielles schweizerisches Recht anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.

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