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Hochzeitsplanung Schweiz
Was das Zivilstandsamt verlangt, welche Fristen wirklich gelten, was der amtliche Teil kostet — und in welchem Monat das Licht am längsten hält.
Diese Seite zitiert Gesetzestexte im Wortlaut und nennt bei jeder Zahl, woher sie stammt. Sie nennt dafür an einer Stelle bewusst gar keine Zahl: bei den Gesamtkosten einer Hochzeit. Warum, steht im Kapitel dazu.

Kurz gefasst
Sechs Dinge, die den Rest bestimmen
- Wo anmelden
- Beim Zivilstandsamt am Wohnort einer der beiden. Nicht dort, wo ihr heiraten wollt — das sind zwei verschiedene Ämter und zwei verschiedene Schritte.
- Wie lange gültig
- Nach Abschluss des Verfahrens habt ihr drei Monate Zeit für die Trauung. Danach verfällt es und muss neu bezahlt werden.
- Wartefrist
- Keine. Die Zehn-Tage-Frist ist seit dem 1. Januar 2020 aufgehoben — mehrere Merkblätter im Netz sind hier veraltet.
- Trauzeugen
- Genau zwei, volljährig, urteilsfähig. Sie müssen die Sprache der Trauung verstehen und einen Pass oder eine ID dabeihaben.
- Was es kostet
- Beim Bund CHF 150 für das Verfahren und CHF 75 für den Trauakt, dazu kantonale Zuschläge. Schweizweit nennt ch.ch CHF 300 bis 400.
- Der Engpass
- Samstagstermine. Im Kreis Baar sind alle Samstage 2026 vergeben, für 2027 stehen vier zur Auswahl.
Das amtliche Verfahren
Angemeldet wird dort, wo ihr wohnt
Der häufigste Denkfehler am Anfang: Anmeldung und Trauort sind zwei verschiedene Dinge. Das Gesetz trennt sie sauber, und wer das übersieht, steht mit einem fehlenden Papier da.
Für die Anmeldung sagt das Zivilgesetzbuch: «Die Verlobten stellen das Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens beim Zivilstandsamt des Wohnortes einer oder eines der Verlobten.» Wohnt ihr beide im Ausland, ist jenes Amt zuständig, das die Trauung durchführt. Und ein späterer Umzug ändert nichts mehr: «Ein nachträglicher Wohnsitzwechsel hebt die einmal begründete Zuständigkeit nicht auf.»
Für den Trauort gilt dagegen: «Die Verlobten können sich im Zivilstandskreis ihrer Wahl trauen lassen.» Wer also in Zug wohnt und in Luzern heiratet, meldet sich in Zug an und braucht für Luzern eine Trauungsermächtigung. Sie kostet beim Bund CHF 30 und gilt drei Monate.
- Persönlich erscheinen
- Das ist der Grundsatz. Nur wer nachweist, dass es «offensichtlich unzumutbar» ist, darf das Verfahren schriftlich durchführen. Beide unterschreiben, die Beamtin beglaubigt die Unterschriften.
- Was Schweizer brauchen
- Wenig. Rheinfelden schreibt: Sie «sind im informatisierten schweizerischen Personenstandsregister registriert und benötigen i.d.R. keine weiteren Zivilstandsdokumente». Dazu Pass oder ID und, bei Wohnsitz ausserhalb, eine Wohnsitzbestätigung.
- Was ohne Schweizer Pass dazukommt
- Zwingend der Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts — und zwar «bis zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Trauung», nicht nur bis zur Anmeldung. Fehlt er, meldet das Amt die Identität der Ausländerbehörde.
- Welche Dokumente genau
- Das sagen wir bewusst nicht. Das einschlägige Merkblatt des Bundesamts für Justiz war nicht abrufbar, und die Kantone verweisen einheitlich auf den Einzelfall. Der Kanton Aargau wörtlich: «Auskunft über die erforderlichen Dokumente erteilt ausschliesslich das für Ihren Wohnort zuständige Regionale Zivilstandsamt.»
- Die Frist danach
- «Die Trauung kann innerhalb von drei Monaten stattfinden, nachdem der Abschluss des Vorbereitungsverfahrens mitgeteilt wurde.» Wer den Termin verschiebt, fängt von vorn an — und zahlt neu.
- Keine Wartefrist
- Die zehn Tage zwischen Anmeldung und Trauung sind seit dem 1. Januar 2020 aufgehoben. Mehrere Merkblätter im Netz nennen sie weiterhin. Das ist der häufigste veraltete Punkt in dieser Materie.





Die Trauung
Zwei Zeugen, und sie müssen verstehen, was gesagt wird
Das Zivilgesetzbuch ist an dieser Stelle knapp: «Die Trauung ist öffentlich und findet in Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähigen Zeuginnen oder Zeugen statt.»
Mehr steht nicht im Gesetz. Keine Verwandtschaftsregel, keine Nationalität, keine Höchstzahl an Gästen. Zwei Bedingungen kommen aus der Praxis dazu, und beide werden regelmässig übersehen: Die Trauzeugen müssen die Sprache der Zeremonie verstehen, und sie brauchen einen Pass oder eine Identitätskarte — der Ausländerausweis genügt nicht. Wer keine eigenen Trauzeugen hat, bekommt sie vom Amt gestellt, zu CHF 50 pro Person.
Zur Dauer gibt es keine einheitliche Antwort. Die Stadt Luzern nennt rund fünfzehn Minuten. Der Zivilstandskreis Baar unterscheidet zwischen einer klassischen Trauung von maximal dreissig Minuten und einer Kurztrauung von fünf bis zehn. Diese Spanne ist für den Zeitplan des Tages relevant: Zwischen «wir sind um elf im Rathaus» und «wir sind um elf fertig» liegen je nach Amt zwanzig Minuten Unterschied.




Wo geheiratet werden darf
Mehr Auswahl als gedacht, und trotzdem keine Bergwiese
Die Kantone bezeichnen zusätzliche Trauungslokale, und die Listen sind länger, als die meisten Paare vermuten. Obwalden führt vierzehn, Zug elf, Schwyz zehn — darunter Museen, Schlösser und ein Panoramastockwerk.
Was dagegen nicht geht: ein beliebiger Ort. Das Gesetz erlaubt ihn nur, wenn es für euch «offensichtlich unzumutbar» ist, sich ins Trauungslokal zu begeben. Das ist eine Härtefallnorm für Krankheit oder Gebrechlichkeit, kein Wunschrecht für die Alp. Die freie Zeremonie danach ist davon nicht betroffen — sie ist keine Eheschliessung und kann stattfinden, wo ihr wollt.
Zwei Kostenpunkte hängen daran. Für die Trauung «in einem anderen Lokal als dem Trauungslokal» verlangt der Bund CHF 50, und die Lokalmiete kommt separat dazu — Wolhusen nennt dafür CHF 80 bis 200. Und die Platzzahl ist oft kleiner als gedacht: Villa Villette in Cham fasst 25 Personen, der Bürgersaal im Rathaus Baar 45, der Kapitelsaal Ruswil 20.






Was es kostet
Was kostet eine Hochzeit in der Schweiz?
Wirklich belegt sind nur die Gebühren des Bundes. Sie stehen in einer Verordnung und sind auf den Franken nachlesbar. Alles andere an einer Hochzeit ist Verhandlungssache. Für die Gesamtkosten gibt es keine seriöse Zahl.
| Posten beim Bund | Betrag |
|---|---|
| Vorbereitungsverfahren, beide Erklärungen beim selben Amt | CHF 150 |
| Vorbereitungsverfahren, eine Erklärung eingereicht | CHF 125 |
| Vorbereitungsverfahren, beide Erklärungen schriftlich | CHF 100 |
| Trauung, Grundgebühr | CHF 75 |
| Zuschlag für die Terminvereinbarung | CHF 50 |
| Zuschlag für ein anderes Lokal als das Trauungslokal | CHF 50 |
| Zuschlag für eine nicht amtliche Sprache ohne Dolmetscher | CHF 50 |
| Trauzeugin oder Trauzeuge vom Amt, pro Person | CHF 50 |
| Trauungsermächtigung für einen anderen Zivilstandskreis | CHF 30 |
| Ehefähigkeitszeugnis | CHF 30 |
| Absage oder Verschiebung weniger als zwei Arbeitstage vorher | CHF 100 |
Aus der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen, Anhang 1, Stand 11. November 2024. Dazu die Zuschläge nach Artikel 6: plus 50 Prozent bei dringender Behandlung, plus 100 Prozent zwischen 18 und 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen, bei ausserordentlichem Aufwand und am Samstag. Wichtig: Die Kantone dürfen auf den Samstagszuschlag verzichten — fragt danach.
| Vier Orte mit publizierten Ansätzen | Verfahren | Trauung | Samstag |
|---|---|---|---|
| Baar ZG | nicht publiziert | CHF 125 | CHF 200 |
| Aarau AG | CHF 150 | CHF 125 | CHF 200 |
| Wolhusen LU | CHF 150 | CHF 75 | Zuschlag CHF 75 |
| Stadt Zürich | im Gesamtbetrag | mindestens CHF 255 | nicht publiziert |
Schweizweit nennt ch.ch für die Ziviltrauung «zwischen 300 und 400 Franken». Für die Zivilstandsämter Zug und Cham sowie die Kantone Obwalden und Schwyz fanden wir keine publizierten Ansätze.
Warum hier keine Gesamtkosten stehen
Im Netz kursieren für eine Schweizer Hochzeit CHF 40'000 bis 50'000, an anderer Stelle CHF 25'000 bis 50'000, dazu ein Preis von rund CHF 230 pro Gast. Wir haben zu keiner dieser Zahlen eine Erhebung mit ausgewiesener Stichprobe oder Methode gefunden. Eine der Quellen räumt selbst ein, die Angaben im Netz seien grösstenteils veraltet.
Deshalb nennen wir keine. Eine erfundene Durchschnittszahl hilft niemandem beim Budget — sie gibt nur ein Gefühl von Sicherheit, das nicht gedeckt ist. Was wir stattdessen empfehlen: Rechnet mit den Zahlen, die ihr selbst einholt. Die Gebühren oben sind fix, alles andere sind Offerten.


Der Zeitplan
Rückwärts gerechnet, vom Termin aus
In dieser Liste steht ausschliesslich, was eine Behörde publiziert. Wann eine Location oder ein Fotograf gebucht sein sollte, sagen wir nicht — dazu gibt es keine belastbare Quelle, nur Ratgeber, die voneinander abschreiben.
- 12 Monate vorher
- Frühester Zeitpunkt, um den Trautermin zu reservieren. In Winterthur online, telefonisch oder am Schalter; Solothurn und Willisau nennen dieselbe Frist. — Winterthur, Solothurn, Willisau
- Anfang Juli fürs Folgejahr
- In Rheinfelden AG öffnet erst dann die Reservation für Samstagstrauungen. Wer das verpasst, wartet ein Jahr. — Rheinfelden AG
- 6 Monate vorher
- Spätester Start für die Beschaffung ausländischer Dokumente. Die Stadt Zürich nennt eine Spanne von drei Tagen bis sechs Monaten. — Stadt Zürich
- 4 Monate vorher
- Winterthur bittet um den Anruf zur Vereinbarung des Vorbereitungstermins. — Winterthur
- 3 Monate vorher
- Frühester Start des Vorbereitungsverfahrens. Früher geht nicht, weil das Ergebnis nur drei Monate gilt. — Winterthur, Stadt Zürich
- 60 Arbeitstage vorher
- Letzte Möglichkeit, den Ausweis auf den neuen Namen zu bestellen. Wichtig, wenn Flugtickets auf den neuen Namen lauten sollen. — Kanton Zug
- 2 Monate vorher
- Die Stadt Zürich will die Unterlagen spätestens jetzt. Wohnsitzbestätigungen dürfen in Wolhusen nicht älter als zwei Monate sein. — Stadt Zürich, Wolhusen
- 1½ Monate vorher
- Stadt Luzern: spätester Anmeldezeitpunkt. Bei ausländischer Partnerin oder ausländischem Partner deutlich früher. — Stadt Luzern
- 3 Wochen vorher
- Allerletzter Start des Vorbereitungsverfahrens in Winterthur. — Winterthur
- 2 Arbeitstage vorher
- Ab hier kostet eine Absage oder Verschiebung CHF 100. — ZStGV Anhang 1
Der eigentliche Engpass ist der Samstag. Der Zivilstandskreis Baar hat für 2026 sämtliche Samstage vergeben. Für 2027 sind vier Samstage angesetzt — 24. April, 19. Juni, 14. August, 11. September —, und beim Nachsehen war davon fast alles weg. Willisau bietet Samstagstrauungen einmal monatlich an, Bremgarten hat für 2026 noch vier. Wer einen bestimmten Samstag will, reserviert zuerst den Trautermin und plant alles andere darum herum.
Der Name danach
Nichts ändert sich von allein
Das Bundesamt für Justiz formuliert es so: «Ihr Name ändert sich nicht automatisch. Sie behalten Ihren bisher geführten Namen, wenn Sie nichts bezüglich eines gemeinsamen Namens unternehmen.»
Das Gesetz beginnt mit demselben Grundsatz: «Jeder Ehegatte behält seinen Namen.» Wollt ihr einen gemeinsamen Familiennamen, erklärt ihr das gegenüber dem Zivilstandsamt — es muss der Ledigname einer der beiden sein. Behaltet ihr beide euren Namen, kommt eine Pflicht dazu: Ihr müsst bestimmen, welchen eurer Ledignamen die Kinder tragen sollen.
- Bis wann
- Bei einer Heirat in der Schweiz bis zum Hochzeitstag beim Zivilstandsamt. Danach geht es im ordentlichen Verfahren nicht mehr. Bei einer Heirat im Ausland habt ihr sechs Monate Zeit bei der Schweizer Vertretung.
- Kinder ab zwölf
- Sie müssen einer Namensänderung persönlich zustimmen. Die Stadt Zürich lässt sie dafür bei der Ehevorbereitung unterschreiben.
- Allianzname
- Mit Bindestrich möglich, etwa «Keller-Meier». Er wird aber nicht im Zivilstandsregister eingetragen, sondern nur auf Antrag im Ausweis geführt. Ein Doppelname ohne Bindestrich ist heute nicht zulässig.
- Die Revision von 2026
- Das Parlament hat 2026 entschieden, dass Doppelnamen zurückkommen. Die Stadt Zürich schreibt, die heutigen Regeln gälten bis zum 31. Dezember 2026 und die Umsetzung beginne «frühestens am 1. Januar 2027»; die Details stünden noch aus. Für eine Trauung im Jahr 2026 gilt also noch das alte Recht.
- Der neue Ausweis
- Der Kanton Zug nimmt die Bestellung bis maximal 60 Arbeitstage vor der Trauung entgegen. Wer Flugtickets auf den neuen Namen bucht, rechnet das mit.
Saison, Wetter, Licht
Der September hat die besseren Zahlen
Zwei Tabellen, die sich widersprechen — und deshalb gemeinsam gelesen werden müssen. Die erste spricht für den Herbst, die zweite für den Hochsommer.
| Monat | Regentage | Sonnenstunden pro Tag | Tagesmaximum |
|---|---|---|---|
| April | 10,8 | 5,9 | 14,8 °C |
| Mai | 12,4 | 6,2 | 18,8 °C |
| Juni | 12,1 | 6,9 | 22,4 °C |
| Juli | 12,2 | 7,4 | 24,3 °C |
| August | 11,8 | 7,0 | 23,9 °C |
| September | 9,9 | 5,5 | 19,1 °C |
| Oktober | 10,1 | 3,5 | 13,8 °C |
Klimanormwerte der Station Zürich/Fluntern, Referenzperiode 1991 bis 2020 — das ist die Periode, mit der MeteoSchweiz seit Anfang 2022 arbeitet. Die Tabellen von MeteoSchweiz selbst waren für uns nicht auslesbar, die Werte stammen deshalb aus einer Drittquelle. Wie ein «Regentag» dort definiert ist, wird nicht ausgewiesen; das schränkt die Vergleichbarkeit ein.
Bemerkenswert ist der September: 9,9 Regentage im Mittel, der zweitniedrigste Wert des Jahres, bei immer noch 19,1 Grad. Der Mai, der als Hochzeitsmonat gilt, hat mit 12,4 Regentagen die meisten von allen.
| Datum 2026 | Sonnenuntergang in Zürich |
|---|---|
| 1. Mai | 20.37 Uhr |
| 1. Juni | 21.14 Uhr |
| 30. Juni | 21.26 Uhr |
| 31. Juli | 21.01 Uhr |
| 31. August | 20.08 Uhr |
| 30. September | 19.07 Uhr |
Ortszeit Zürich, Sommerzeit und Lichtbrechung berücksichtigt. Luzern und Zug liegen wenige Minuten davon entfernt.
Und hier kippt es. Zwischen dem 30. Juni und dem 30. September wandert der Sonnenuntergang von 21.26 Uhr auf 19.07 Uhr, also um zwei Stunden und neunzehn Minuten. Wer im September heiratet, muss das Paarshooting rund zwei Stunden früher ansetzen als im Juni, und damit rückt der ganze Nachmittag nach vorn. Der September hat das bessere Wetter und der Juni das längere Licht; beides zusammen gibt es nicht.




Stolpersteine
Achtzehn Dinge, die schiefgehen
Alle aus amtlichen Merkblättern und Verordnungen. Keiner davon ist erfunden, und jeder ist uns oder unseren Paaren schon begegnet.
- Die drei Monate verfallen
- «Die Trauung kann innerhalb von drei Monaten stattfinden, nachdem der Abschluss des Vorbereitungsverfahrens mitgeteilt wurde.» So steht es im ZGB. Verschiebt sich der Termin, muss das Verfahren neu durchlaufen und neu bezahlt werden — beim Bund bis CHF 150.
- Die Zehn-Tage-Frist gibt es nicht mehr
- Sie ist seit dem 1. Januar 2020 aufgehoben. Mehrere amtliche Merkblätter im Netz nennen sie trotzdem noch. Wer danach plant, rechnet mit einer Frist, die es nicht gibt.
- Samstag kostet beim Bund das Doppelte
- Die Gebührenverordnung erhöht um 100 Prozent, wenn die Trauung an einem Samstag stattfindet. Die Kantone dürfen auf diesen Zuschlag verzichten — fragt danach, es steht in der Verordnung ausdrücklich so.
- Samstagstermine sind Jahre im Voraus weg
- Im Zivilstandskreis Baar sind sämtliche Samstage 2026 ausgebucht. Für 2027 sind vier Samstage angesetzt, und davon war beim Nachsehen fast alles vergeben. Willisau bietet Samstagstrauungen einmal im Monat an.
- Sonn- und Feiertage sind teils ganz gesperrt
- Der Kanton Aargau schreibt: «An Sonn- und Feiertagen dürfen keine Ziviltrauungen stattfinden.» In Willisau gilt dasselbe.
- Der Ausländerausweis genügt nicht
- Die Stadt Luzern hält es im Merkblatt fest: Für Brautpaar und Trauzeugen braucht es einen Pass oder eine Identitätskarte. «Der Ausländerausweis genügt nicht.»
- Ausländische Dokumente dauern bis zu sechs Monate
- Die Stadt Zürich nennt eine Spanne von drei Tagen bis sechs Monaten für die Beschaffung. Wer erst drei Monate vorher anfängt, riskiert den Termin.
- Trauen ausserhalb des eigenen Kreises braucht ein Papier
- Wurde das Vorbereitungsverfahren anderswo durchgeführt, ist eine Trauungsermächtigung vorzulegen. Sie kostet beim Bund CHF 30 und gilt drei Monate. Ohne sie findet die Trauung nicht statt.
- Die Bergwiese ist kein Trauort
- Ein beliebiger Ort ist nur zulässig, wenn der Gang ins Trauungslokal «offensichtlich unzumutbar» ist — das ist eine Härtefallregel, kein Wunschrecht. Was zusätzlich möglich ist, bezeichnen die Kantone als weitere Trauungslokale.
- Auch die Trauzeugen müssen die Sprache verstehen
- Die Stadt Zürich verlangt es ausdrücklich. Wird die Zeremonie in einer nicht amtlichen Sprache geführt, kostet das beim Bund CHF 50 zusätzlich; ein Dolmetscher kommt separat dazu, in Zürich CHF 165.
- Religiös erst nach dem Amt
- «Eine religiöse Eheschliessung darf vor der Ziviltrauung nicht durchgeführt werden.» Das steht im ZGB und gilt ohne Ausnahme. Eine freie Zeremonie ist keine Eheschliessung und deshalb davon nicht betroffen.
- Die Namenserklärung endet am Hochzeitstag
- Danach ist sie im ordentlichen Verfahren nicht mehr möglich. Kinder ab zwölf Jahren müssen einer Namensänderung persönlich zustimmen.
- Der neue Ausweis braucht Vorlauf
- Der Kanton Zug nimmt die Bestellung «bis max. 60 Arbeitstage vor der Trauung» entgegen. Wer die Hochzeitsreise auf den neuen Namen bucht, muss das mitrechnen.
- Verlangt die Gebührenaufschlüsselung
- Die Verordnung schreibt vor: «Jeder Gebührenzuschlag ist zu begründen und in einer separaten Abrechnung auszuweisen.» Die Stadt Zürich hat nach eigenem Eingeständnis über Jahre zu viel verrechnet — 75 Franken werktags, 150 samstags —, weil sie die längere Zeremonie in den Trauakt einrechnete. Der Trauakt selbst kostet fix 75 Franken.
- Das Trauzimmer ist klein
- Wolhusen nennt für das Gemeindehaus maximal 25 Gäste, für den Kapitelsaal Ruswil 20. Villa Villette in Cham fasst 25, der Bürgersaal im Rathaus Baar 45. Wer achtzig Gäste einlädt, plant den amtlichen Teil separat.
- Ein Wohnsitzwechsel ändert nichts mehr
- Ist die Zuständigkeit einmal begründet, hebt ein späterer Umzug sie nicht auf. Das steht wörtlich in der Zivilstandsverordnung.
- Fehlender Aufenthaltsnachweis wird gemeldet
- Wer den rechtmässigen Aufenthalt nicht nachweist, dessen Identität teilt das Zivilstandsamt der Ausländerbehörde mit. Das steht im ZGB und in der Verordnung.
- Wohnsitzbestätigungen laufen ab
- Wolhusen verlangt sie «nicht älter als 2 Monate». Wer sie zu früh besorgt, holt sie zweimal.


Fragen
Fragen zur Hochzeitsplanung in der Schweiz
Wo müssen wir uns anmelden?
Beim Zivilstandsamt am Wohnort einer oder eines der beiden. Das ZGB sagt es so: «Die Verlobten stellen das Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens beim Zivilstandsamt des Wohnortes einer oder eines der Verlobten.» Wohnt ihr beide im Ausland, ist das Amt zuständig, das die Trauung durchführt. Wichtig ist die Trennung: Angemeldet wird am Wohnort, geheiratet werden darf «im Zivilstandskreis ihrer Wahl» — das sind zwei verschiedene Ämter, und der Wechsel dazwischen braucht ein Papier.
Wie lange vorher müssen wir uns anmelden?
Das hängt vom Amt ab, und die Spannen sind gross. Winterthur schreibt, das Verfahren könne «frühestens 3 Monate und spätestens drei Wochen vor dem gewünschten oder reservierten Trautermin eingeleitet werden». Die Stadt Luzern nennt mindestens anderthalb Monate, die Stadt Zürich spätestens einen Monat und die Unterlagen zwei Monate vorher. Den Termin selbst reserviert ihr deutlich früher: bis zu zwölf Monate im Voraus.
Gibt es eine Wartefrist zwischen Anmeldung und Trauung?
Nein, nicht mehr. Die Zehn-Tage-Frist ist seit dem 1. Januar 2020 aufgehoben. Der Haken: Mehrere amtliche Merkblätter im Netz sind nicht nachgeführt und nennen sie weiterhin. Wer sich darauf verlässt, plant Puffer ein, den es nicht braucht — oder verrechnet sich bei der Fristberechnung.
Welche Dokumente brauchen wir?
Für Schweizerinnen und Schweizer in der Regel wenig. Das Zivilstandsamt Rheinfelden formuliert es so: Sie «sind im informatisierten schweizerischen Personenstandsregister registriert und benötigen i.d.R. keine weiteren Zivilstandsdokumente». Dazu kommen ein gültiger Pass oder eine ID und, wenn ihr ausserhalb des Kreises wohnt, eine Wohnsitzbestätigung. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit kommt zwingend der Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts dazu — und der muss bis zum voraussichtlichen Trautermin reichen, nicht nur bis zur Anmeldung.
Wie viele Trauzeugen braucht es?
Genau zwei. Das ZGB: «Die Trauung ist öffentlich und findet in Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähigen Zeuginnen oder Zeugen statt.» Verwandtschaft oder Nationalität spielen keine Rolle. Die Stadt Zürich ergänzt zwei praktische Bedingungen: Die Person muss die Sprache der Hochzeit verstehen und einen Ausweis dabeihaben. Wer keine eigenen Trauzeugen hat, bekommt sie vom Amt gestellt — CHF 50 pro Person.
Wie lange dauert eine Ziviltrauung?
Je nach Amt sehr unterschiedlich. Die Stadt Luzern nennt rund fünfzehn Minuten. Der Zivilstandskreis Baar unterscheidet eine klassische Trauung von maximal dreissig Minuten und eine Kurztrauung von fünf bis zehn. Für die Stadt Zürich fanden wir keine amtliche Zahl; die NZZ nennt zehn Minuten als Standard und dreissig für die verlängerte Zeremonie.
Können wir heiraten, wo wir wollen?
Innerhalb der bezeichneten Trauungslokale ja — und die Auswahl ist grösser, als viele denken. Der Kanton Obwalden führt vierzehn, der Kanton Zug elf, der Kanton Schwyz zehn. Darunter sind Museen, Schlösser und ein Panoramastockwerk. Ein beliebiger Ort ist dagegen nicht möglich: Das Gesetz erlaubt ihn nur, wenn der Gang ins Trauungslokal «offensichtlich unzumutbar» ist. Für die freie Zeremonie danach gilt diese Einschränkung nicht.
Was kostet die Ziviltrauung?
Beim Bund sind es CHF 150 für das Vorbereitungsverfahren und CHF 75 für den Trauakt. Dazu kommen kantonale und kommunale Ansätze sowie Zuschläge: Samstag verdoppelt, ein anderes Lokal kostet CHF 50, eine Ermächtigung CHF 30. Vier publizierte Beispiele: Baar CHF 125 werktags und CHF 200 samstags, Aarau dasselbe, Wolhusen CHF 75 im Gemeindehaus, Stadt Zürich mindestens CHF 255. Schweizweit nennt ch.ch «zwischen 300 und 400 Franken».
Was kostet eine Hochzeit insgesamt?
Darauf haben wir keine belastbare Antwort, und wir geben lieber keine als eine erfundene. Im Netz kursieren CHF 40'000 bis 50'000, teils auch CHF 25'000 bis 50'000. Für keine dieser Zahlen liess sich eine Erhebung mit ausgewiesener Stichprobe oder Methode finden; eine der Quellen räumt selbst ein, die Angaben im Netz seien veraltet. Belegt sind nur die Behördengebühren — die stehen weiter oben.
Müssen wir unseren Namen ändern?
Nein. Das Bundesamt für Justiz sagt es klar: «Ihr Name ändert sich nicht automatisch. Sie behalten Ihren bisher geführten Namen, wenn Sie nichts bezüglich eines gemeinsamen Namens unternehmen.» Ihr könnt aber erklären, einen eurer Ledignamen als gemeinsamen Familiennamen zu führen. Behaltet ihr beide euren Namen, müsst ihr bestimmen, welchen Ledignamen eure Kinder tragen sollen.
Sind Doppelnamen wieder erlaubt?
Noch nicht. Das Parlament hat 2026 ein neues Namensrecht beschlossen, nach dem Verheiratete wieder einen Doppelnamen wählen können. Die Stadt Zürich schreibt dazu, die heutigen Regeln gälten bis zum 31. Dezember 2026 und die Umsetzung beginne «frühestens am 1. Januar 2027»; die Detailregelungen stünden noch aus. Für eine Trauung im Jahr 2026 gilt also das alte Recht. Ein Allianzname mit Bindestrich ist möglich, er wird aber nicht amtlich registriert.
Welcher Monat ist der beste?
Fürs Wetter spricht einiges für den September. An der Station Zürich/Fluntern hat er im Mittel 9,9 Regentage — nach dem Februar der zweitniedrigste Wert des Jahres, deutlich weniger als Mai mit 12,4 oder Juli mit 12,2, und dabei noch 19,1 Grad Tagesmaximum. Der Preis dafür ist das Licht: Zwischen Ende Juni und Ende September wandert der Sonnenuntergang von 21.26 Uhr auf 19.07 Uhr. Das sind zwei Stunden und neunzehn Minuten, um die der ganze Abend nach vorne rückt.
Wie viele Paare heiraten in der Schweiz?
2024 waren es 36'800 Eheschliessungen, 2,6 Prozent weniger als im Vorjahr und der tiefste Wert seit 1981, wenn man die Pandemiejahre ausklammert. Für den Kanton Luzern nennt LUSTAT 1'825 Paare im selben Jahr und eine Heiratsziffer von 4,2 auf tausend Einwohner — «den bisher tiefsten Wert» seit 1991. Das durchschnittliche Heiratsalter lag 2023 bei 30,5 Jahren für Frauen und 32,7 für Männer.
Woher wissen wir, welche Trauorte unser Kanton hat?
Am zuverlässigsten beim kantonalen Zivilstandsamt oder der kantonalen Aufsichtsbehörde. Es gibt daneben einen privaten Aggregator, der 1'105 Trauorte in allen 26 Kantonen listet und für jeden Eintrag die Originalquelle verlinkt. Er schreibt selbst: «Diese Seite ist kein offizielles Portal.» Als Einstieg brauchbar, als Beleg nicht.
Rund um die Hochzeit
Wer sonst noch gebraucht wird
Brautkleid, Haare und Make-up, Blumen, Ringe, Torte, Musik: Nach diesen Adressen werden wir häufiger gefragt als nach allem anderen. Wir führen sie deshalb nicht in Auszügen, sondern vollständig auf einer eigenen Seite — nach Kategorie sortiert, mit Ort und einem Satz dazu, was die Person macht.

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Über uns
Und wenn ihr Fragen habt
Wir haben das oft genug erlebt
Die Punkte auf dieser Seite stammen nicht aus einem Handbuch, sondern aus Reportagen und aus dem, was Paare uns vorher gefragt haben. Wenn bei euch etwas unklar ist, fragt einfach — auch wenn es nichts mit Fotografie zu tun hat.
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