Oft gesucht

Ratgeber · Schweiz

Hochzeitsantrag planen in der Schweiz

Die meisten Fragen zu einem Antrag drehen sich um die Idee. Die Antworten, die später wirklich zählen, stehen im Gesetz, in einer Zollverordnung und in einer Tabelle mit Sonnenuntergangszeiten.

Diese Seite fängt beim Zivilgesetzbuch an, weil dort vier Artikel zum Verlöbnis stehen, die im Ernstfall greifen. Danach geht es um den Ring, den Ort und das Licht. Einen Ringpreis nennen wir nicht — warum, steht im Kapitel dazu.

Termin anfragen

Ein Paar sitzt bei Sonnenuntergang auf einem Steg am See
Der Moment, um den herum alles andere geplant wird
1 Jahrverjähren Ansprüche aus dem Verlöbnis
CHF 150Wertfreigrenze bei der Einfuhr, seit 2025
8,1 %Mehrwertsteuer auf einen Ring darüber
16.35 Uhrfrühester Sonnenuntergang in Zürich
6 Wochenerbetener Vorlauf am Bürgenstock

Kurz gefasst

Sieben Punkte, bevor ihr losplant

Rechtlich ist es schwach
Ein Verlöbnis entsteht durch das Eheversprechen. Einen einklagbaren Anspruch auf die Ehe begründet es ausdrücklich nicht.
Geschenke sind rückforderbar
Wird die Verlobung aufgelöst, können sich die Verlobten Geschenke zurückgeben lassen — ausser das Verlöbnis endete durch einen Todesfall. Den Ring nennt das Gesetz nicht, Kanzleien ordnen ihn dort ein.
Ein Jahr Frist
Ansprüche aus dem Verlöbnis verjähren mit Ablauf eines Jahres nach der Auflösung. Das ist kurz.
CHF 150 an der Grenze
Ein im Ausland gekaufter Ring über dieser Freigrenze ist immer mehrwertsteuerpflichtig. Die 8,1 Prozent fallen dann auf den ganzen Wert an, nicht nur auf den Teil über CHF 150.
Der Ort gehört jemandem
Am Bürgenstock braucht es für professionelle Aufnahmen eine schriftliche Bewilligung mit sechs Wochen Vorlauf. Rigi und Pilatus publizieren dazu nichts.
Das Licht bestimmt den Zeitplan
Am 25. Oktober 2026 fällt der Sonnenuntergang in Zürich über Nacht von 18.22 Uhr auf 17.20 Uhr. Wer im Herbst plant, rechnet mit diesem Datum.
Keinen Ringpreis von uns
Zu keiner der im Netz kursierenden Zahlen liess sich eine Erhebung mit ausgewiesener Methode finden. Wir nennen deshalb keine.

Das Verlöbnis

Vier Artikel, und alle vier sind kurz

Die Verlobung ist in der Schweiz auch ein Rechtsbegriff. Das Zivilgesetzbuch widmet ihr einen eigenen Abschnitt, und der ist kurz genug, um ihn ganz zu lesen.

Er beginnt mit einem Satz, der wie eine Definition klingt, und endet mit einem, der ihn fast wieder aufhebt: Ein Eheversprechen begründet das Verlöbnis, aber niemand kann daraus die Ehe einklagen. Praktisch wirksam wird der Abschnitt erst dort, wo es unangenehm wird — bei der Auflösung.

ArtikelRandtitelWortlaut
Art. 90 Verlobung

Abs. 1 «Das Verlöbnis wird durch das Eheversprechen begründet.»

Abs. 2 «Minderjährige werden ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters durch ihre Verlobung nicht verpflichtet.»

Abs. 3 «Aus dem Verlöbnis entsteht kein klagbarer Anspruch auf Eingehung der Ehe.»

Art. 91 Auflösung des Verlöbnisses: Geschenke

Abs. 1 «Mit Ausnahme der gewöhnlichen Gelegenheitsgeschenke können die Verlobten Geschenke, die sie einander gemacht haben, bei Auflösung des Verlöbnisses zurückfordern, es sei denn, das Verlöbnis sei durch Tod aufgelöst worden.»

Abs. 2 «Sind die Geschenke nicht mehr vorhanden, so richtet sich die Rückerstattung nach den Bestimmungen über die ungerechtfertigte Bereicherung.»

Art. 92 Auflösung des Verlöbnisses: Beitragspflicht

«Hat einer der Verlobten im Hinblick auf die Eheschliessung in guten Treuen Veranstaltungen getroffen, so kann er bei Auflösung des Verlöbnisses vom andern einen angemessenen Beitrag verlangen, sofern dies nach den gesamten Umständen nicht als unbillig erscheint.»

Art. 93 Auflösung des Verlöbnisses: Verjährung

«Die Ansprüche aus dem Verlöbnis verjähren mit Ablauf eines Jahres nach der Auflösung.»

Zivilgesetzbuch, SR 210, Erster Abschnitt «Das Verlöbnis». Art. 90 bis 93. Die amtliche Fassung findet ihr auf fedlex.admin.ch.

Was daraus folgt

Niemand ist gebunden. Art. 90 Abs. 3 ist eindeutig: kein klagbarer Anspruch auf die Ehe. Ein Ja auf die Frage ist ein Versprechen unter zwei Menschen, keine Verpflichtung vor Gericht.

Aber Geld und Geschenke sind geregelt. Wer im Vertrauen auf die Hochzeit schon Auslagen hatte — eine angezahlte Location, ein gebuchtes Essen —, kann nach Art. 92 einen angemessenen Beitrag verlangen. Und die Geschenke gehen nach Art. 91 zurück, ausser es waren gewöhnliche Gelegenheitsgeschenke.

Und die Frist ist kurz. Ein Jahr ab Auflösung, dann ist Schluss. Das steht in einem einzigen Satz in Art. 93 und wird regelmässig übersehen.

Zwei Hände mit dem Verlobungsring im Gegenlicht
«Das Verlöbnis wird durch das Eheversprechen begründet.» Mehr Form verlangt das Gesetz nicht.

Der Ring

Wir nennen keinen Preis

Zu keiner der Zahlen, die im Netz zu Verlobungsringen kursieren, liess sich eine Erhebung mit ausgewiesener Stichprobe oder Methode finden. Also nennen wir keine.

Was wir gefunden haben: Ein Ratgeberportal nennt CHF 1'500 bis 2'000 als Durchschnitt, eine Zeitung eine Faustregel von einem halben bis einem ganzen Monatsgehalt, ein Newsportal die Erwartung einer einzelnen befragten Person von CHF 3'000 bis 5'000. Diese Angaben widersprechen einander, und keine davon weist aus, wie sie zustande kam. Eine erfundene Durchschnittszahl gibt nur ein Gefühl von Sicherheit, das nicht gedeckt ist.

Belegbar ist dafür etwas anderes, das viele überrascht: was ein Ring kostet, den ihr im Ausland kauft und über die Grenze bringt.

PostenWertQuelle
Wertfreigrenze pro Person und TagCHF 150BAZG, seit 01.01.2025
Vorher, bis Ende 2024CHF 300Bundesrat, 16.10.2024
Mehrwertsteuer, Normalsatz8,1 %ESTV, seit 01.01.2024
Einzelner Gegenstand über der Freigrenzeimmer steuerpflichtigBAZG
Freigrenzen mehrerer Reisender zusammenlegennicht möglichBAZG

Die Wertfreigrenze wurde per 1. Januar 2025 von CHF 300 auf CHF 150 gesenkt. Ob auf Schmuck bei der privaten Einfuhr zusätzlich zur Mehrwertsteuer ein Zollansatz anfällt, sagen die Publikumsseiten des BAZG nicht — wir behaupten deshalb weder das eine noch das andere.

Der entscheidende Satz steht beim BAZG selbst: «Einzelne Gegenstände im Wert von über 150 Franken sind immer mehrwertsteuerpflichtig.» Ein Ring lässt sich also nicht dadurch freistellen, dass mehrere Mitreisende ihre Freigrenzen zusammenlegen. Und die Steuer trifft den ganzen Wert: «Übersteigt der Gesamtwert 150 Franken, so müssen Sie für den Gesamtwert der eingeführten Waren die Mehrwertsteuer bezahlen.» Bei einem Ring für CHF 3'000 sind das CHF 243, nicht CHF 231.

Hand mit Verlobungsring auf dem Sakko, schwarzweiss
Kanzleien ordnen den Ring den rückforderbaren Geschenken zu.
Verlobungsring an der Hand, die auf dem Sakko liegt
Im Gesetzestext selbst kommt er nicht vor.

Der Ort

Die Aussicht ist nicht das Problem

Bei der Ortswahl geht es nicht allein um den Blick, sondern auch um die Frage, wem der Boden gehört. Solange niemand mit professioneller Ausrüstung dabei ist, ist das in aller Regel unproblematisch. Sobald jemand mitfotografiert, wird es eine Frage, die man vorher klärt.

Wir haben für drei bekannte Orte in der Zentralschweiz nachgeschaut, was die Betreiber selbst publizieren. Das Ergebnis ist uneinheitlich, und wir geben es so wieder, wie wir es gefunden haben. «Nicht publiziert» heisst dabei nicht «erlaubt» — es heisst, dass wir nichts gefunden haben und ihr fragen solltet.

OrtWas publiziert istVorlauf
Bürgenstock ResortSchriftliche Bewilligung der Marketingabteilung nötig — Richtlinie des Resortserbeten: 6 Wochen
RigiNicht publiziert. AGB, Q&A und Presseseite sagen dazu nichts — Rigi Bahnen AG—
PilatusNicht publiziert. Zu Drohnen bestehen Einschränkungen — Pilatus-Bahnen AG—
Öffentlicher Grund, Stadt LuzernFür Filmaufnahmen grundsätzlich bewilligungspflichtig. Ob das auch für reine Fotoaufnahmen gilt, sagt die Quelle nicht — Luzern Tourismusnicht publiziert
Öffentlicher Grund, Kanton ZugJede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung ist bewilligungspflichtig. Fotoaufnahmen werden im Gesetz nicht erwähnt — § 22 des Zuger Strassengesetzesnicht publiziert

Der Bürgenstock ist der klare Fall

In der eigenen Richtlinie des Resorts steht: «A written permission from the Marketing Department is required for professional photography and videography on the premises […]». Anfragen sollen «at least 6 weeks in advance» eingehen, kürzere Fristen würden möglicherweise nicht beantwortet. Für Drohnen gilt zusätzlich, dass Flüge ohne Zustimmung des Resorts und der Flugsicherung nicht erlaubt sind — «regardless of their size and weight», also auch für die 249-Gramm-Klasse.

Private Aufnahmen mit nicht professioneller Ausrüstung sind davon nicht betroffen, solange die Privatsphäre der anderen Gäste gewahrt bleibt. Wer nur zu zweit hinaufgeht und mit dem Telefon fotografiert, braucht also keine Bewilligung. Für Hochzeiten und kommerzielle Aufnahmen verlangt die Richtlinie dagegen in jedem Fall eine vorgängige schriftliche Zustimmung, und sie hält fest, dass Kosten anfallen können.

Ein Paar steht auf einer Holzbrücke am Wasser
Zwei Schritte über eine Holzbrücke, und der Ort gehört für zehn Minuten euch.
Silhouette eines Paares auf einem Steg bei Sonnenuntergang
Am Wasser bleibt das Licht länger weich als an einem Hang.
Ein Paar auf einem Holzsteg im Abendlicht
Dieselbe Brücke eine Stunde später.
Ein Paar mit Gläsern am Steg im Schilf
Ein Ort, an dem niemand zuschaut, ist oft der bessere.

Zehn Orte

Nachgeschaut statt aufgezählt

Listen mit den zehn schönsten Antragsorten gibt es genug. Diese hier nennt zu jedem Ort, wie man hinkommt und was der Betreiber oder die Gemeinde zum Fotografieren publiziert. Bei zwei Orten ist das Ergebnis überraschend.

OrtZugangFotografieren
Aussichtspunkt Guggi
Zug ZG
Öffentlicher Raum über der Altstadt, wenige Schritte hinter der Hauptpost bergauf. Zug Tourismus führt ihn ausdrücklich als Sonnenuntergangsort: «Den prachtvollen Sonnenuntergang lässt sich auf der Guggiwiese abseits der grossen Menschenmassen in Ruhe geniessen.» Zufahrt und Parkierung sind nicht publiziert. Nicht publiziert. Das Merkblatt der Stadt Zug zur Benützung von öffentlichem Grund war nicht abrufbar.
Zugerberg
Zug ZG
Standseilbahn ab Schönegg, acht Minuten, mit GA frei. Die Bahn schreibt selbst: «Bei schönem Wetter sind fast immer alle Parkplätze besetzt.» Nicht publiziert. Tarifseite, Anreiseseite und Jahresbroschüre 2026 geprüft.
Höllgrotten
Baar ZG
1. April bis 31. Oktober, täglich 9 bis 17 Uhr, Eintritt CHF 14, Gratisparkplätze vor Ort. Drinnen konstant rund zehn Grad. Ausdrücklich erlaubt: «Ja, Film- und Fotoaufnahmen dürfen während des gesamten Durchgangs gemacht werden.» Die Aussage unterscheidet allerdings nicht zwischen privat und gewerblich.
Schloss Meggenhorn
Meggen LU
Der Park ist das ganze Jahr über öffentlich zugänglich. Untersagt. «Daher sind Fotoshootings, Social-Media-Produktionen sowie Film- und Dreharbeiten jeglicher Art auf dem gesamten Schlossgelände und im Schloss nicht erlaubt.» Drohnen ebenfalls.
Gütsch
Luzern LU
Gütschbahn, neunzig Höhenmeter in eineinhalb Minuten, Zone 10. Zu Fuss über die Gütschtreppe. Betriebszeiten der Bahn sind nicht publiziert. Für Filmaufnahmen auf öffentlichem Grund verlangt die Stadt Luzern «grundsätzlich» eine Bewilligung. Zu reinen Fotoaufnahmen sagt die Quelle nichts. Das Hotelareal ist privat.
Zürichhorn
Zürich ZH
Tram 2 und 4 bis Höschgasse, Bus 912 und 916 bis Chinagarten. Frei zugänglich, mit altem Baumbestand und Seezugang. Klar geregelt. Bewilligungsfrei sind «Arbeiten mit minimaler, portabler Ausrüstung (1 Kamera, 1 Stativ, 1 Handreflektor), die inkl. Vorbereitungen nicht länger als 1 Stunde dauern». Darüber braucht es ein Gesuch, mindestens vier Wochen vorher.
Uetliberg
Stallikon ZH
S10 ab dem Hauptbahnhof, dann zehn Gehminuten. Die Gemeinde publiziert ein Fahrverbot und dazu: «Öffentliche Parkplätze sind keine vorhanden!» Nicht publiziert. Wichtig: Der Gipfel gehört zur Gemeinde Stallikon, nicht zur Stadt Zürich — die Zürcher Regel gilt dort nicht.
Felsenegg
Stallikon ZH
Luftseilbahn ab Adliswil, fünf Minuten. «Bis auf wenige Ausnahmen ist die Luftseilbahn ganzjährig und bis in die späten Abendstunden in Betrieb.» Nicht publiziert. Für den Boden gilt dieselbe Stalliker Polizeiverordnung wie am Uetliberg.
Rütli
Seelisberg UR
Nur zu Fuss oder per Schiff. Ab Brunnen dauert die Überfahrt zehn Minuten; ein Taxiboot für sieben Personen kostet laut Betreiberin rund CHF 100. Bewilligungspflichtig für «filming» und für Gruppen ab fünfzig Personen, Gesuch mindestens drei Monate vorher. Ob ein Shooting zu zweit darunterfällt, ist nicht publiziert.
Fronalpstock
Morschach SZ
Standseilbahn ab Schwyz-Schlattli auf den Stoos, dann Sesselbahn auf den Gipfel. Zwei Bahnen hintereinander, die letzte Fahrt begrenzt den Abend. Nicht publiziert. Weder die Bergbahnen noch die Tourismusorganisation sagen etwas dazu.

Stand 3. September 2026. Preise ohne publiziertes Datum haben wir weggelassen. Prüft vor dem Termin nach, ob sich etwas geändert hat.

Schloss Meggenhorn steht auf jeder Liste und verbietet es

Das Schloss über dem Vierwaldstättersee taucht in Ratgebern regelmässig als Traumkulisse auf. Auf der eigenen Seite des Schlosses steht dagegen: «Daher sind Fotoshootings, Social-Media-Produktionen sowie Film- und Dreharbeiten jeglicher Art auf dem gesamten Schlossgelände und im Schloss nicht erlaubt.» Die Gemeinde Meggen hat das am 20. Februar 2025 wiederholt und hält fest, Verstösse könnten rechtlich verfolgt werden. Drohnenflüge sind auf dem ganzen Parkareal ebenfalls nicht gestattet.

Für einen Spaziergang im Park gilt das nicht. Für einen Antrag mit bestellter Fotografin schon.

Die Stadt Zürich sagt als Einzige, wo die Grenze liegt

Bewilligungsfrei sind laut Stadt Zürich «Arbeiten mit minimaler, portabler Ausrüstung (1 Kamera, 1 Stativ, 1 Handreflektor), die inkl. Vorbereitungen nicht länger als 1 Stunde dauern». Bewilligungspflichtig wird es, sobald die Aufnahmen länger als eine Stunde dauern, Infrastruktur aufgestellt wird oder mehr als fünf Personen beteiligt sind. Das Gesuch gehört «mindestens vier Wochen» vorher eingereicht.

Ein Antrag zu zweit mit einer Kamera fällt damit in die bewilligungsfreie Kategorie. Für Bade- und Sportanlagen gilt eine eigene Regel des Sportamts — dort braucht es in jedem Fall eine Bewilligung.

Bei den übrigen Orten steht in der Tabelle «nicht publiziert». Das heisst: Wir haben AGB, FAQ, Presse- und Tarifseiten durchgesehen und nichts gefunden. Es heisst nicht, dass es erlaubt ist. Wenn jemand mit einer Kamera dabei ist, kostet eine Mail an den Betreiber fünf Minuten und erspart eine unangenehme Diskussion im falschen Moment.

Licht und Jahreszeit

Eine Nacht kostet euch eine Stunde

Wenn der Antrag draussen und im Licht stattfinden soll, gibt es genau eine Zahl, die den Zeitplan bestimmt: den Sonnenuntergang. Er verschiebt sich im Lauf des Jahres um fast fünf Stunden.

Datum 2026Sonnenuntergang in Zürich
1. Juni21.14 Uhr
30. Juni21.26 Uhr
31. August20.08 Uhr
1. Oktober19.05 Uhr
24. Oktober18.22 Uhr
25. Oktober17.20 Uhr
11. Dezember16.35 Uhr
31. Dezember16.44 Uhr

Zeiten für Zürich, mit Sommerzeit und Lichtbrechung. In Luzern und Zug weichen sie nur um wenige Minuten ab.

Zwei Zeilen in dieser Tabelle sind wichtiger als der Rest. Die erste ist der 25. Oktober: In der Nacht davor endet die Sommerzeit, und der Sonnenuntergang fällt von 18.22 Uhr auf 17.20 Uhr. Ein Plan, der am Samstag noch aufging, geht am Sonntag nicht mehr auf.

Die zweite ist der 11. Dezember mit 16.35 Uhr. Das ist der früheste Sonnenuntergang des ganzen Jahres, und er liegt zehn Tage vor der Wintersonnenwende. Wer im Advent plant, hat nach Feierabend kein Tageslicht mehr und legt den Antrag entweder in den Nachmittag oder rechnet mit künstlichem Licht.

Ein Mann kniet bei Sonnenuntergang auf einem Steg
Die letzte Stunde vor Sonnenuntergang ist die einzige, die sich nicht verschieben lässt.
Antrag auf dem Steg, das Paar im Gegenlicht
Zwanzig Minuten später sieht dieselbe Stelle anders aus.

Wenn jemand mitfotografiert

Im Moment selbst denkt niemand an die Kamera

Ein Antrag dauert zwei Minuten, und in diesen zwei Minuten hat niemand eine Hand frei. Was danach fehlt, lässt sich nicht nachstellen.

Dafür braucht es nicht zwingend uns. Ein Stativ mit Selbstauslöser reicht, oder eine eingeweihte Person mit dem Telefon. Was es braucht, ist ein Entscheid davor — denn danach ist der Moment vorbei.

Wie eine Begleitung mit uns abläuft, wo wir stehen, damit es unbemerkt bleibt, und was es kostet, steht auf der eigenen Seite dazu. Hier hätten wir es nur wiederholt.

Verlobungsshooting und Antragsbegleitung

Ein Paar schaut sich die Bilder an der Kamera an, schwarzweiss
Der zweite Moment, den es sonst nicht gäbe: wenn die Bilder das erste Mal auf dem Display sind.

Fremde auf dem Bild

An schönen Orten ist niemand allein

Wer sich für die Kapellbrücke oder einen Gipfel entscheidet, hat Publikum. Auf den Bildern sind dann Menschen, die nie gefragt wurden.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte formuliert die Ausgangslage so: «Jede Person hat ein Recht am eigenen Bild. Dies bedeutet, dass jede und jeder in der Regel darüber entscheiden kann, ob und in welcher Form ihr oder sein Bild aufgenommen und veröffentlicht werden darf.»

Für den öffentlichen Raum macht er dann eine praktische Einschränkung: Werden Fotos dort aufgenommen, ist das «für alle Anwesenden erkennbar» und sind die Abgebildeten «nur ‹Beiwerk› (z.B. Passanten bei einer Sehenswürdigkeit)», so reiche es, «wenn das entsprechende Bild auf Verlangen der fotografierten Personen (sofort vor Ort sowie zu jedem späteren Zeitpunkt) gelöscht bzw. auf eine Veröffentlichung verzichtet wird».

Das ist Behördenpraxis, keine Garantie

Eine Anwaltskanzlei, die wir dazu gelesen haben, sieht es strenger und hält fest, die blosse Anwesenheit im öffentlichen Raum gelte «weder als Einwilligung zur Aufnahme noch zur öffentlichen Verbreitung des Fotos». Wir lösen diesen Widerspruch nicht auf, weil wir keine Anwälte sind.

Für einen Antrag ist die Konsequenz ohnehin dieselbe: Je weniger Menschen im Bild, desto einfacher. Und wer klar erkennbar im Vordergrund steht, wird gefragt — vor Ort, mit einem Satz.

Ein Paar umarmt sich im Gegenlicht, schwarzweiss
Ein leerer Hintergrund ist die einfachste Lösung des Problems.
Ein Paar im Abendlicht am Feldrand
Ein Feldweg ausserhalb des Zentrums löst das meiste davon.

Nach dem Ja

Die nächste halbe Stunde gehört euch

Danach beginnt das Telefon. Wer vorher überlegt hat, wer zuerst erfährt, erspart sich ein paar gekränkte Reaktionen — das gilt besonders für Eltern und Geschwister.

Rechtlich ist ab diesem Moment nichts zu erledigen. Ein Verlöbnis wird nirgends gemeldet, es braucht keine Form und kein Papier. Das Zivilstandsamt kommt erst mit dem Vorbereitungsverfahren ins Spiel, und das hat seine eigenen Fristen — sie stehen in unserem Leitfaden zur Hochzeitsplanung.

Was in der Praxis hilft: eine Flasche im Rucksack und zwei Gläser. Sie verschaffen euch die Viertelstunde zwischen dem grossen Moment und dem Nachhauseweg.

Champagner spritzt, ein Paar steht auf dem Steg am See
Die Flasche ist die billigste Dekoration, die ein Antrag haben kann.
Champagner wird in zwei Gläser eingeschenkt
Und plötzlich hat der Abend eine zweite Hälfte.

Was schiefgeht

Acht Dinge, die den Antrag unnötig anstrengend machen

Der Ring passt nicht
Der Moment lässt sich nicht wiederholen, die Ringgrösse in vielen Fällen schon. Aber nicht bei jedem Modell und nicht in jede Richtung. Fragt im Geschäft nach, was bei dem konkreten Ring möglich ist, bevor ihr kauft.
Der Ring kommt aus dem Ausland und wird teurer als gedacht
Bei der Einreise gilt eine Wertfreigrenze von CHF 150 pro Person und Tag. Das BAZG hält ausdrücklich fest: «Einzelne Gegenstände im Wert von über 150 Franken sind immer mehrwertsteuerpflichtig.» Ein Ring lässt sich also nicht dadurch freistellen, dass mehrere Mitreisende ihre Freigrenzen bündeln. Und die 8,1 Prozent fallen auf den ganzen Wert an, nicht nur auf den Teil über der Grenze.
Der Ort gehört jemandem
Aussicht ist keine Bewilligung. Beim Bürgenstock Resort steht in der eigenen Richtlinie: «A written permission from the Marketing Department is required for professional photography and videography on the premises […]». Angefragt werden soll mindestens sechs Wochen vorher. Wer dort mit Fotograf auftaucht, ohne gefragt zu haben, ist nach den publizierten Regeln nicht gedeckt.
Die Zeit reicht nicht bis zum Licht
Zwischen Feierabend und Sonnenuntergang liegt im Juni ein halber Abend und im Dezember gar nichts. Am 30. Juni 2026 geht die Sonne in Zürich um 21.26 Uhr unter, am 31. Dezember um 16.44 Uhr. Wer den Antrag im Licht will, rechnet vom Sonnenuntergang rückwärts.
Die Zeitumstellung wird vergessen
In der Nacht auf den 25. Oktober 2026 endet die Sommerzeit. Der Sonnenuntergang in Zürich fällt damit von 18.22 Uhr auf 17.20 Uhr. Ein Termin, der am Samstag noch im goldenen Licht lag, liegt am Sonntag in der Dämmerung.
Der Antrag steht, die Reaktion nicht
Nicht jede Person will einen öffentlichen Moment. Wenn ihr wisst, dass euer Gegenüber Aufmerksamkeit unangenehm findet, ist ein Platz mit fünfzig Zuschauern die falsche Wahl, egal wie gut das Bild würde.
Fremde stehen im Bild
An bekannten Orten ist niemand allein. Der EDÖB hält fest, dass es bei Aufnahmen im öffentlichen Raum genügt, ein Bild auf Verlangen zu löschen oder auf die Veröffentlichung zu verzichten — aber nur, wenn das Fotografieren für alle Anwesenden erkennbar war und die Abgebildeten blosses Beiwerk sind. Wer klar erkennbar im Vordergrund steht, kann sich auf den Persönlichkeitsschutz berufen.
Der Ring wird zum Streitpunkt
Wird die Verlobung aufgelöst, greift Art. 91 ZGB: Geschenke können zurückgefordert werden, gewöhnliche Gelegenheitsgeschenke ausgenommen. Der Gesetzestext nennt den Ring nicht namentlich; Kanzleien und Rechtsschutzversicherer ordnen ihn den rückforderbaren Geschenken zu. Die Frist dafür ist kurz: ein Jahr ab Auflösung.
Ein Paar lacht im Gegenlicht des Abends
Der Abend danach, an dem nichts davon mehr eine Rolle spielt.

Fragen

Fragen zum Hochzeitsantrag in der Schweiz

Ist eine Verlobung in der Schweiz rechtlich verbindlich?

Nur sehr begrenzt. Art. 90 Abs. 1 ZGB sagt: «Das Verlöbnis wird durch das Eheversprechen begründet.» Abs. 3 stellt aber klar: «Aus dem Verlöbnis entsteht kein klagbarer Anspruch auf Eingehung der Ehe.» Niemand kann also zur Heirat gezwungen werden. Wirkungen hat das Verlöbnis erst bei seiner Auflösung — für Geschenke und für Auslagen.

Muss die Verlobung irgendwo gemeldet werden?

Nein. Das Gesetz verlangt keine Form und keine Meldung. Das Zivilstandsamt kommt erst mit dem Vorbereitungsverfahren für die Trauung ins Spiel. Was dort verlangt wird, steht auf unserer Seite zur Hochzeitsplanung.

Muss der Verlobungsring nach einer Trennung zurückgegeben werden?

Art. 91 Abs. 1 ZGB regelt es so: «Mit Ausnahme der gewöhnlichen Gelegenheitsgeschenke können die Verlobten Geschenke, die sie einander gemacht haben, bei Auflösung des Verlöbnisses zurückfordern, es sei denn, das Verlöbnis sei durch Tod aufgelöst worden.» Der Ring wird im Gesetz nicht genannt. Kanzleien und Rechtsschutzversicherer ordnen ihn den rückforderbaren Geschenken zu, weil mit der Auflösung der Grund für das Geschenk wegfällt. Wir sind keine Anwälte — im Streitfall gehört das zu einer Rechtsberatung.

Und wenn der Ring nicht mehr da ist?

Dann greift Art. 91 Abs. 2 ZGB: «Sind die Geschenke nicht mehr vorhanden, so richtet sich die Rückerstattung nach den Bestimmungen über die ungerechtfertigte Bereicherung.»

Wer schon Geld ausgegeben hat und die Hochzeit fällt aus — gibt es etwas zurück?

Art. 92 ZGB sieht das vor: «Hat einer der Verlobten im Hinblick auf die Eheschliessung in guten Treuen Veranstaltungen getroffen, so kann er bei Auflösung des Verlöbnisses vom andern einen angemessenen Beitrag verlangen, sofern dies nach den gesamten Umständen nicht als unbillig erscheint.» Was «angemessen» heisst, entscheidet im Streitfall ein Gericht.

Wie lange bleibt das möglich?

Ein Jahr. Art. 93 ZGB: «Die Ansprüche aus dem Verlöbnis verjähren mit Ablauf eines Jahres nach der Auflösung.» Das gilt für beide Fälle, Geschenke und Beitrag.

Was kostet ein Verlobungsring in der Schweiz?

Dazu nennen wir bewusst keine Zahl. Im Netz stehen sehr unterschiedliche Angaben: ein Ratgeberportal nennt CHF 1'500 bis 2'000 als Durchschnitt, eine Zeitung eine Faustregel von einem halben bis einem ganzen Monatsgehalt, ein Newsportal eine Erwartung von CHF 3'000 bis 5'000. Keine dieser Angaben weist eine Erhebung mit Stichprobe und Methode aus, und sie widersprechen einander. Eine erfundene Durchschnittszahl hilft beim Budget nicht.

Was kostet es, einen Ring aus dem Ausland mitzubringen?

Bei der Einreise gilt seit dem 1. Januar 2025 eine Wertfreigrenze von CHF 150 pro Person und Tag; vorher waren es CHF 300. Das BAZG hält fest: «Einzelne Gegenstände im Wert von über 150 Franken sind immer mehrwertsteuerpflichtig.» Das BAZG schreibt weiter: «Übersteigt der Gesamtwert 150 Franken, so müssen Sie für den Gesamtwert der eingeführten Waren die Mehrwertsteuer bezahlen.» Die 8,1 Prozent fallen also auf den ganzen Ringwert an, nicht auf den Teil über der Grenze. Die Freigrenzen mehrerer Reisender lassen sich nicht zusammenlegen. Ob zusätzlich ein Zollansatz anfällt, sagen die BAZG-Publikumsseiten nicht — sie sprechen nur von der Mehrwertsteuer.

Braucht es für einen Antrag auf der Rigi oder dem Pilatus eine Bewilligung?

Beide Bergbahnen publizieren dazu nichts. Wir haben die AGB, die Q&A und die Presse- beziehungsweise Medienseiten geprüft und keine Regelung zu gewerblichen Foto- oder Filmaufnahmen gefunden. «Nicht publiziert» heisst nicht «erlaubt». Wenn ein Fotograf mitkommt, fragt vorher beim Betreiber nach.

Und am Bürgenstock?

Dort ist es publiziert und eindeutig. Die Richtlinie des Resorts verlangt für professionelle Foto- und Videoaufnahmen eine schriftliche Bewilligung der Marketingabteilung und bittet um Anfragen «at least 6 weeks in advance»; für Hochzeiten und kommerzielle Aufnahmen ist die vorgängige schriftliche Zustimmung ohnehin zwingend. Drohnenflüge sind ohne vorgängige Zustimmung des Resorts und der Flugsicherung nicht erlaubt, unabhängig von Grösse und Gewicht.

Dürfen fremde Leute auf den Bildern sein?

Der EDÖB formuliert es für den öffentlichen Raum so: Ist das Fotografieren «für alle Anwesenden erkennbar» und sind die Abgebildeten «nur ‹Beiwerk› (z.B. Passanten bei einer Sehenswürdigkeit)», reiche es, «wenn das entsprechende Bild auf Verlangen der fotografierten Personen (sofort vor Ort sowie zu jedem späteren Zeitpunkt) gelöscht bzw. auf eine Veröffentlichung verzichtet wird». Das ist die Praxis der zuständigen Bundesbehörde. Eine Anwaltskanzlei sieht es strenger und hält fest, blosse Anwesenheit im öffentlichen Raum sei keine Einwilligung. Für den Antrag heisst das: Wer im Fokus steht, sollte gefragt werden.

Wann ist das Licht am schönsten?

In der letzten Stunde vor Sonnenuntergang. Wann die ist, ändert sich stark: am 30. Juni 2026 um 21.26 Uhr, am 1. Oktober um 19.05 Uhr, am 11. Dezember um 16.35 Uhr. Das ist der früheste Sonnenuntergang des Jahres, zehn Tage vor der Wintersonnenwende.

Was passiert bei der Zeitumstellung?

In der Nacht auf den 25. Oktober 2026 endet die Sommerzeit. In Zürich fällt der Sonnenuntergang damit von 18.22 Uhr am 24. auf 17.20 Uhr am 25. Oktober. Wer im Herbst plant, prüft dieses Datum.

Und wenn es regnet?

Dann steht der Plan B, oder es gibt keinen. Ein gedeckter Ort, der vorher angeschaut wurde, ist besser als ein spontaner. Wie wir mit Regen an Hochzeiten umgehen, steht auf unserer Regenseite; für einen Antrag gilt dasselbe.

Und wenn ihr Fragen habt

Lieber vorher fragen als nachher

Wenn ihr einen Antrag plant und unsicher seid, ob der Ort funktioniert oder wann das Licht passt: Schreibt uns. Auch dann, wenn am Ende niemand mitkommt und ihr es allein macht.

  • 290+Hochzeiten begleitet
  • 5,0 108 Google-Rezensionen
  • AwardsFearless · World's Best Wedding Photos
  • Love is LovePaare jeder Konstellation

Termin anfragen