Zivile Trauung · Zürich
Zivile Trauung im Zunfthaus zur Waag in Zürich
Ein Zunfthaus von 1636 am Münsterhof, das der Leinenweberzunft gehört und in dem die Stadt Zürich traut. Wie stark es genutzt wird, zeigt eine Bilanz der Stadt: 2009 fanden hier 266 der 2'252 Zürcher Eheschliessungen statt.
Auf dieser Seite steht, warum es zwei getrennte Buchungen braucht, was die Räume kosten, welche Hausregeln gelten und was die Stadt auf dem Münsterhof erlaubt. Die Zahlen stammen aus der Eventdokumentation des Hauses und von der Stadt Zürich, die Beobachtungen aus einer Reportage vor Ort.


Der wichtigste Punkt
Zwei Buchungen, nicht eine
Hier bleiben Paare am häufigsten hängen. Das Zunfthaus vermietet die Räume, aber den Trautermin vergibt die Stadt. Wer nur beim Haus anruft, hat noch keinen Termin.
Der Betreiber schreibt es selbst: «Bitte reservieren Sie den Termin für Ihre Ziviltrauung direkt beim Zivilstandesamt des Stadthauses Zürich. Sobald Sie Ihren Wunschtermin reserviert haben, können alle weiteren Details mit uns besprochen werden.»
- Schritt 1 · Stadt
- Lokal und Datum über das Buchungsportal der Stadt Zürich reservieren, frühestens zwölf Monate im Voraus. Zivilstandsamt Zürich, Stadthausquai 17, Telefon 044 412 31 50.
- Schritt 2 · Ehevorbereitung
- Anmelden und am Schalter im Stadthaus durchführen, spätestens einen Monat vor dem Hochzeitsdatum.
- Schritt 3 · Haus
- Apéro, Essen und Räume mit dem Zunfthaus vereinbaren. Ansprechperson ist die Leiterin Event & Administration, Telefon 044 216 99 66.
- Schritt 4 · Trauung
- Mit zwei volljährigen Trauzeuginnen oder Trauzeugen. Die Trauung selbst dauert laut Stadt rund eine Viertelstunde.

Räume & Preise
Drei Räume, drei Grössen
Die Eventdokumentation des Hauses trägt das Datum 1. Februar 2026. Wo die Website andere Zahlen nennt, stehen beide da — wir lösen das nicht auf.
| Raum | Lage | Fläche | Gäste | Raummiete |
|---|---|---|---|---|
| Zunftsaal | 3. Stock | 100 m² | 30 bis 120 Personen laut Eventdokumentation, 70 bis 120 laut Website | CHF 750, entfällt ab CHF 3'500 Mindestkonsumation |
| Zunftstube | 2. Stock | 74 m² | 15 bis 60 Personen laut Eventdokumentation, 30 bis 60 laut Website | CHF 550, entfällt ab CHF 2'500 Mindestkonsumation |
| Waagstübli | 2. Stock, in Nussbaum | nicht publiziert | 6 bis 15 Personen laut Eventdokumentation, 10 bis 14 laut Website | CHF 150, entfällt ab CHF 1'200 Mindestkonsumation |
Trauzimmerpauschale des Hauses
Diese Pauschale verlangt das Zunfthaus für den Trauraum. Sie kommt zu den Gebühren der Stadt hinzu.
| Raum | Pauschale |
|---|---|
| Zunftsaal | CHF 350 |
| Zunftstube | CHF 250 |
| Waagstübli | CHF 150 |
Essen, Trinken, Ausstattung
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Hochzeitsmenü, vier Gänge | CHF 115 pro Person |
| Hochzeitsmenü, fünf Gänge | CHF 124 pro Person |
| Apéro riche, je drei Häppchen, ab 20 Personen | CHF 75 pro Person |
| Apéro riche, je vier Häppchen | CHF 83 pro Person |
| Service für die mitgebrachte Hochzeitstorte | CHF 5.50 pro Person |
| Stuhlhussen | CHF 16 pro Stuhl |
| Blumendekoration pro Tisch | CHF 60 bis CHF 150 |
| Bankett an einem Sonntag | Mindestkonsumation CHF 4'500 |
Was die Stadt zusätzlich verlangt, steht nirgends
Die Bundesgebühren sind bekannt: 75 Franken für die Trauung, 50 Franken Zuschlag für ein anderes Lokal, dazu das Vorbereitungsverfahren und am Samstag der doppelte Ansatz. Was die Stadt Zürich obendrauf für die Waag berechnet, publiziert sie nicht. Ein privates Verzeichnis nennt eine Zahl, die sich mit den amtlichen Ansätzen nicht verrechnen lässt — deshalb steht sie hier nicht. Fragt beim Zivilstandsamt nach, bevor ihr rechnet.
Wenn ihr absagen müsst
| Zeitpunkt | Kosten |
|---|---|
| Bis 30 Tage vorher | kostenlos |
| 29 bis 15 Tage vorher | 50 % der Kosten |
| 14 bis 8 Tage vorher | 75 % der Kosten |
| 7 Tage bis 1 Tag vorher | 100 % der vereinbarten Leistungen |
Hausregeln
Blüten ja, Reis nein
Fünf Sätze aus der Eventdokumentation und von der Website, im Wortlaut. Sie beantworten die Fragen, die sonst erst am Hochzeitstag auftauchen.
- „Speisen und Getränke sind vom Zunfthaus zu beziehen. Selbst mitgebrachte Getränke und Speisen können weder im noch vor dem Haus konsumiert werden.“
- „Sie dürfen draussen vor dem Eingang des Zunfthauses echte Rosenblätter werfen.“
- „Konfetti und Reis aller Art sind drinnen wie draussen nicht gestattet.“
- „Beachten Sie, dass Livemusik nach 22:00 nur bei geschlossenen Fenstern gestattet ist und Rücksicht auf die Nachbarschaft genommen werden muss. (Lautstärke)“
- „Sollten Ihre Gäste nach 24.00 Uhr in unserem Hause feiern, verrechnet das Zunfthaus für die Verlängerung nach Mitternacht (bis max. 03.00 Uhr) CHF 350.00 für die erste angebrochene Stunde und CHF 300.00 für jede weitere angebrochene Stunde.“
Nicht publiziert und deshalb hier nicht behauptet: die Höhe des Korkengelds, eine Kaution, Regeln zu Tieren, zum Rauchen, zu Wunderkerzen und Feuerwerk sowie Regeln zum Fotografieren im Haus.



Öffentlicher Grund
Was die Stadt auf dem Münsterhof regelt
Vor der Tür hört das Hausrecht auf. Drei Regelungen betreffen eine Hochzeit direkt.
Zufahrt
Der Münsterhof gehört zur Fussgängerzone links der Limmat. Das Fahrverbot gilt von 12 bis 5 Uhr; Anlieferung ist nur zwischen 5 und 12 Uhr erlaubt. Wer mit dem Auto vorfahren will, braucht eine Zufahrtsbewilligung — die Tagesbewilligung für Güterumschlag oder Fahrgastwechsel kostet zehn Franken. Sie berechtigt ausdrücklich nicht zum Parkieren. Parkplätze hat der Platz seit der Umgestaltung keine mehr.
Nachtruhe
„Die Nachtruhe dauert von 22.00 bis 07.00 Uhr. Während der gesetzlichen Sommerzeit dauert sie freitags und samstags jeweils von 23.00 bis 07.00 Uhr.“
Allgemeine Polizeiverordnung der Stadt Zürich, Art. 19. Die Hausregel für Livemusik ab 22 Uhr ist die betriebliche Umsetzung genau dieser Vorschrift.
Fotografieren auf dem Platz
Die Stadt publiziert die Schwellen, ab denen eine Bewilligung nötig wird. Bewilligungspflichtig ist es, wenn eine dieser drei Bedingungen zutrifft:
- „Die Aufnahmen dauern inkl. Vorbereitungen länger als 1 Stunde“
- „Es wird Infrastruktur aufgestellt (Scheinwerfer, Kameraschienen, Requisiten, etc.)“
- „Es sind mehr als 5 Personen beteiligt“
Keine Bewilligung braucht es dagegen bei „Arbeiten mit minimaler, portabler Ausrüstung (1 Kamera, 1 Stativ, 1 Handreflektor), die inkl. Vorbereitungen nicht länger als 1 Stunde dauern“. Das Gesuch ist mindestens vier Wochen vorher zu stellen, die Bewilligungsgebühr liegt laut den Gebührenrichtlinien der Stadt bei 80 bis höchstens 550 Franken.
Für uns heisst das: eine Kamera, kein Aufbau, keine halbe Stunde am selben Fleck. So bleibt ein Paarshooting am Münsterhof unter der Schwelle. Sobald ihr die ganze Gesellschaft mit Aufbau auf dem Platz gruppieren wollt, ist es ein bewilligungspflichtiger Anlass — das plant man vier Wochen vorher und nicht am Tag selbst.
Unser Tag dort
Wie der Tag wirklich lief
Beobachtet und nicht aus einer Broschüre abgeschrieben.
- Vorher Der Münsterhof ist Fussgängerzone
- Von 12 bis 5 Uhr gilt ein Fahrverbot. Wer mit dem Auto direkt vor das Haus will, braucht eine Zufahrtsbewilligung der Stadt; für den Fahrgastwechsel gibt es eine Tagesbewilligung für zehn Franken. Parkplätze hat der Platz seit der Umgestaltung keine mehr.
- Trauung Dreissig Minuten in der Zunftstube
- Bei uns fand die Trauung in der Zunftstube im zweiten Obergeschoss statt. Der Anlassbildschirm im Haus zeigte an jenem Nachmittag drei Trauungen hintereinander: 14.30 bis 15.00, 15.15 bis 15.45 und 16.00 bis 16.30 Uhr. Das ist unsere Beobachtung von einem Tag und keine amtliche Auskunft — aber es zeigt, in welchem Takt hier gearbeitet wird.
- Danach Gratulationen im Saal, Auszug durchs Portal
- Die Gratulationen liefen im Saal vor den Wappenscheiben. Der Auszug führt durch das Portal auf den Münsterhof, und genau dort dürfen die Rosenblätter fliegen — draussen vor dem Eingang, sagt das Haus, und nur echte.
- Apéro Draussen auf dem Platz
- Der Apéro fand vor dem Haus statt, mit Stehtischen auf dem Pflaster. Der Münsterhof ist öffentlich, also stehen Passanten daneben. Das stört weniger, als man denkt, und liefert nebenbei die Stadtkulisse mit.
- Bilder Alles zu Fuss erreichbar
- Fraumünster, Limmatbrücken, Grossmünster, Limmatquai: die Wege sind kurz und führen alle über öffentlichen Grund. Wir arbeiten dort mit einer Kamera und ohne Aufbau, damit es unter der Bewilligungsschwelle der Stadt bleibt.
- Abend Lange Tafel im Zunftsaal
- Für das Dinner ging es hinauf in den Zunftsaal, hundert Quadratmeter, Wappenscheiben in den Fenstern. Nach 22 Uhr gilt für Livemusik: nur bei geschlossenen Fenstern. Nach Mitternacht wird jede angebrochene Stunde verrechnet.








Fotos
Die Altstadt liegt vor der Tür
Der Münsterhof ist der grösste freie Platz der linksufrigen Altstadt, das Fraumünster grenzt im Süden an. Von dort sind Limmatbrücken, Limmatquai und Grossmünster in wenigen Minuten zu Fuss erreichbar. Kein Fahrzeug, kein Transfer, kein Zeitverlust.



Anreise
Mitten in der Stadt
- Vom Hauptbahnhof rund 840 Meter zu Fuss, etwa sieben Minuten.
- Nächste Tramhaltestelle: Paradeplatz. Prüft die Linien kurz vor dem Tag, das Zürcher Netz wurde umgestellt.
- Auf dem Münsterhof selbst gibt es keine Parkplätze. Das städtische Parkhaus Urania mit 479 Plätzen liegt in der Nähe.
- Zufahrt für ein Hochzeitsauto nur mit Bewilligung der Stadt, ausserhalb der Zeit von 12 bis 5 Uhr ohnehin nur eingeschränkt.
Adresse: Münsterhof 8, 8001 Zürich. Telefon 044 216 99 66. Zivilstandsamt Zürich: Stadthausquai 17, Telefon 044 412 31 50.
Fragen
Fragen zur Trauung im Zunfthaus zur Waag
Kann man im Zunfthaus zur Waag zivil heiraten?
Ja. Die Stadt Zürich führt das Zunfthaus zur Waag als eines ihrer zivilen Hochzeitslokale. Wie stark es genutzt wird, zeigt eine Bilanz der Stadt: 2009 fanden dort 266 der 2'252 Eheschliessungen statt, also fast zwölf Prozent.
Wie und wo bucht man?
In zwei Schritten, und in dieser Reihenfolge. Zuerst reserviert ihr den Trautermin beim Zivilstandsamt der Stadt Zürich über deren Website, frühestens zwölf Monate im Voraus. Erst danach besprecht ihr Apéro, Essen und Räume mit dem Zunfthaus. Der Betreiber schreibt das selbst so: «Bitte reservieren Sie den Termin für Ihre Ziviltrauung direkt beim Zivilstandesamt des Stadthauses Zürich.»
An welchen Tagen wird getraut?
Die Stadt schreibt, Hochzeiten seien «an ausgewählten Freitagen und Samstagen möglich». Das Haus formuliert es als «jeden Freitag und teilweise samstags». Welche Termine tatsächlich frei sind, seht ihr nur im Buchungsportal der Stadt.
Was kostet die Trauung?
Die Bundesgebühren sind festgelegt: 75 Franken Grundgebühr für die Trauung, 50 Franken Zuschlag für ein anderes Lokal als das amtliche Trauungslokal, dazu 100 bis 150 Franken für das Vorbereitungsverfahren. An einem Samstag verdoppelt sich die Gebühr nach Bundesrecht. Die Stadt Zürich nennt als Vergleich: «Die günstigste Hochzeit findet im Stadthaus statt. Sie kostet mindestens Fr. 255.–.» Was die Stadt zusätzlich für die Waag verlangt, publiziert sie nicht — das müsst ihr beim Zivilstandsamt erfragen. Dazu kommt die Trauzimmerpauschale des Hauses: 350 Franken für den Zunftsaal, 250 für die Zunftstube, 150 für das Waagstübli.
Dürfen wir dort heiraten, wenn wir nicht in Zürich wohnen?
Das können wir nicht sicher beantworten. Die städtische FAQ knüpft die Wohnsitzbedingung ausdrücklich an das Stadthaus, nicht an die externen Lokale. Ob sie auch für die Waag gilt, steht nirgends. Fragt beim Zivilstandsamt nach, bevor ihr plant.
Dürfen wir Reis oder Konfetti werfen?
Nur echte Rosenblätter, und nur draussen. Das Haus schreibt: «Sie dürfen draussen vor dem Eingang des Zunfthauses echte Rosenblätter werfen.» Und: «Konfetti und Reis aller Art sind drinnen wie draussen nicht gestattet.»
Wie lange können wir feiern?
Bis Mitternacht ist es im Preis. Danach verrechnet das Haus 350 Franken für die erste angebrochene Stunde und 300 für jede weitere, längstens bis drei Uhr. Für Livemusik gilt ab 22 Uhr: nur bei geschlossenen Fenstern. Dahinter steht die Nachtruhe der Stadt Zürich, die von 22 bis 7 Uhr dauert und im Sommer freitags und samstags erst um 23 Uhr beginnt.
Können wir eigenen Wein oder eine Torte mitbringen?
Die Torte ja, gegen ein Serviceentgelt von 5.50 Franken pro Person. Bei Getränken ist die Regel klar: Speisen und Getränke sind vom Zunfthaus zu beziehen, Mitgebrachtes darf weder im noch vor dem Haus konsumiert werden. Das Haus nennt die Möglichkeit einer schriftlichen Ausnahme gegen Korkengeld, beziffert dieses aber nicht.
Braucht ein Fotoshooting auf dem Münsterhof eine Bewilligung?
Nach der publizierten Praxis der Stadt Zürich nicht, solange mit «minimaler, portabler Ausrüstung (1 Kamera, 1 Stativ, 1 Handreflektor)» gearbeitet wird und alles inklusive Vorbereitung unter einer Stunde bleibt. Bewilligungspflichtig wird es, wenn länger gearbeitet wird, Infrastruktur aufgestellt wird oder mehr als fünf Personen beteiligt sind. Das Gesuch muss vier Wochen vorher gestellt werden, die Bewilligungsgebühr liegt laut Gebührenrichtlinien zwischen 80 und höchstens 550 Franken. Für eine normale Reportage mit einem Brautpaar ist das kein Thema, für ein grosses Gruppenbild mit Aufbau schon.
Wie kommen die Gäste hin?
Zu Fuss vom Hauptbahnhof sind es rund 840 Meter, also etwa sieben Minuten. Die nächste Tramhaltestelle ist der Paradeplatz. Auf dem Münsterhof selbst gibt es seit der Umgestaltung keine Parkplätze mehr; das städtische Parkhaus Urania mit 479 Plätzen liegt in der Nähe.
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